Im Grundgesetz ist bestimmt:
Artikel 79 GG
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Art.19 GG
Regelmäßig werden in Gesetzen enthaltene Einschränkungen der Rechte der Bürger nicht gemäß Artikel 19 Abs. 1 S 2 GG ausgewiesen. Seite Zitiergebot Art. 19 GG
Hier geht es aber um einen anderen Aspekt. Die Frage:
Darf ein Landesgesetzgeber im Grundgesetz
verankerte Verfassungsrechte beschneiden?
Richtiger Name:
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für
Baden-Württemberg
(Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz -LVwVG
-)
Vom 12. März 1974
In diesem ist mit Wirkung seit 01.01.2005 ein § 29 eingeführt mit dem Titel Einschränkung von Grundrechten. Volltext
Durch Maßnahmen auf Grund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Art. 14 des Grundgesetzes).
Da stellt sich doch die Frage:
Ist ein Landesgesetzgeber befugt, im Grundgesetz verankerte Grundrechte durch Landesrecht einzuschränken?
Wenn dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann bedeutet dies, dass es in der Bundesrepublik Deutschland faktisch 17 Varianten des Grundgesetzes gibt.
Das Problem ist also, in welchem Bundesland lebe ich, und welches meiner Rechte ist dort durch welche landesgesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt?
Also darf der Jedermann sich zu Tode recherchieren, in welchem Gesetz und ob überhaupt seine Verfassungsrechte eingeschränkt sind. Und dann die Frage aufwerfen,
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar,
dass Landesgesetzgeber in die Grundrechte der Bürger eingreifen?
Noch vor der Klärung der Frage, ob ein Landesgesetzgeber die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Bürger einschränken darf, steht die Frage:
Ist das Grundgesetz in den Ländern
überhaupt als verbindliche Norm eingeführt?
Dies wollte ich ja mit meiner Auskunftsklage gegen den Deutschen Bundestag geklärt wissen. Aber wie das nun mal so ist, werden die Verfassungsorgane von den Gerichten vor unliebsamen Klagen dadurch geschützt (siehe Seite Schutz der Verfassungsorgane), dass das Passivrubrum dann so geändert wird, dass nicht mehr das Verfassungsorgan, sondern die Verwaltung des Verfassungsorgans die beklagte Partei ist. Also wurde die Klärung der vorstehenden Frage durch die Richter boykottiert.
Gegen die Manipulation der Klagen gegen Verfassungsorgane kommt man als Bürger nicht an. Die Richter haben immer "Recht", auch wenn diese "Rechtsprechung" oder "Rechtsetzung" eine strafbare Handlung darstellt.
Gewollt ist also, der Bürger soll sich abstrampeln, aber nicht an seine Rechte herankommen. Und für diese von den Gerichten bewusst als erfolgsverweigerndes Abstrampeln inszenierten Klagen kassiert der Staat dann noch Gerichtsgebühren.
Auch aus diesem Grund ist das GG Klopapier.