Richterin Riedle-Knapp ist die Vorsitzende Richterin der 2. Kammer des Landgericht Stuttgart und Mitglied des Richterpräsidium des Gerichts. Insofern hat sie unmittelbar mitzuverantworten, dass kein Richter am Landgericht Stuttgart ein gesetzlicher Richter ist: Konträr zur Rechtsprechung des BGH VIII ZR 204/61 gewährt das Richterpräsidium der Gerichtsverwaltung das Recht, durch die Verteilung von Rechtssachen im Turnus Einfluss darauf zu nehmen, wer in einer Rechtssache der Richter sein soll. Konkrete Erläuterungen dazu auf Seite GVP Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Insofern: Was soll man schon von einer Richterin an Qualität in der Entscheidung einer Rechtssache erwarten, in der es um den gesetzlichen Richtern geht wenn sie unmittelbar daran beteiligt ist, dass sie selber kein gesetzlicher Richter ist?
Die Vorsitzende Richterin Riedle-Knapp vom Landgericht Stuttgart hat nichts mit dem gesetzlichen Richter am Hut.
Im Verfahren 14 C 1222/17 Amtsgericht Waiblingen, Seite Luippold, Richter AG Waiblingen, ist vorgestellt, dass und warum der Streitwertbeschluss durch Verschulden des Richter Luippold vom Rechtsanwalt mit sofortiger Beschwerde angegriffen wurde: Es wurde beanstandet, dass Richter Luippold nicht der gesetzliche Richter ist, es ging also nicht um den festgesetzten Streitwert.
Belegt wird dies durch die Einlassung des Richter Luippold:
Damit ist belegt: die Beschwerde richtete sich nicht gegen den Streitwert, sondern es ging um die Frage, ob Richter Luippold im Verfahren 14 C 1222/17 der gesetzliche Richter ist. Also wurde von Richter Luippold im Beschluss vom 05.12.2017 genau zu diesem Thema ausgeführt:
Über die sofortige Beschwerde und den Beschluss des Richter Luippold musste das Landgericht Stuttgart entscheiden. Zuständig Vorsitzende Richterin Riedle-Knapp. Diese hat sodann mit Beschluss 2 T 478/17 vom 14.12.2017 verkündet:
Dieser Beschluss der Richterin Riedle-Knapp kann getrost als vorsätzliche an den real gegebenen Sachverhalten vorbeigehende "Rechtsprechung" - Betrug? - gewertet werden.
Diese "Rechtsprechung" ist keine Rechtsprechung, sondern im Grundsatz ein Betrug am Bürger. Folgendes ist zu festzustellen:
Also verwirft Richterin Riedle-Knapp die sofortige Beschwerde auf der Grundlage eines Sachverhaltes, der nicht Gegenstand der sofortigen Beschwerde war und ist. Gegenstand der sofortigen Beschwerde war einzig und allein die Beanstandung, dass Richter Luippold kein gesetzlicher Richter war.
Richterin Riedle-Knapp hat damit eine Entscheidung getroffen, basierend auf einem Sachverhalt,
der nicht Gegenstand der Beschwerde war.
Für mich ein Fall von Betrug, von Rechtsbeugung.
Richterin Riedle-Knapp hat abschließend bestimmt: "Anlass die Rechtsbeschwerde zuzulassen besteht nicht."
Gegen die "Rechtsprechung" der Richterin Riedle-Knapp wurde Rechtsmittel eingelegt und beantragt, die Rechtsbeschwerde zuzulassen. Begründung in der Hauptsache, weil Richterin Riedle-Knapp die Feststellung der Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde auf einem Grund, der Streitwertfestsetzung, getroffen hat, der nicht Gegenstand der Beschwerde war.
Hierauf wurde vom Landgericht Stuttgart "auf richterliche Anweisung" formlos mitgeteilt:
Damit wurde das eingelegte Rechtsmittel ganz elegant, aber rechtswidrig liquidiert. Vom Landgericht Stuttgart.
Es bleibt festzustellen, dass die kriminellen Elemente in der Gerichtsbarkeit natürlich die eigenen oder die vom Richterkollegen bewirkten Rechtsbeugungen zuerst schützen. Nicht etwa den in seinen Rechten verletzten Bürger.
Mein Fazit, zum wiederholten mal:
Richter sind Verbrecher.