Der Strafbefehl begründet ein Strafverfahren bei Vergehen.
Gemäß § 12 StPO sind Vergehen wie folgt definiert:
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Offensichtlich um sich bei Vergehen ordentliche Gerichtsverfahren mit Zeugenvernehmungen etc.zu ersparen, hat die Staatsgewalt bei Vergehen das Strafbefehlsverfahren installiert. Bei diesem wird
zu Gunsten einer zügigen Ahndung des Vergehens, dafür ohne Anhörung des behaupteten Täters oder die
Einvernahme von Zeugen durch den Richter und ohne Gerichtsverhandlung sozusagen kurz und schmerzlos ein Strafbefehl
erlassen.
Der Strafbefehl ist jedoch nicht mit dem Grundgesetz und internationalem Recht
vereinbar: Das Video.
Nächstes Video Recht auf Rechtsanwalt im Strafverfahren.