Bei Koalitonsverträgen geht es aus Sicht der Bürger grundsätzlich um folgende zwei Aspekte:
1. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass sich Parteien nach einer Wahl dahingehend einigen, gemeinsam eine Regierungskoalition bilden zu
wollen?
2. Sind Koaitionsverträge mit dem Grundgesetz vereinbar?
Beide Fragen müssen verneint werden.
Es gibt für den Zusammenschluss von Parteien nach Wahlen zum Zweck der gemeinsamen Bildung einer Regierung keine Rechtsgrundlage. Kein
Gesetz, keine Rechtsverordnung, einfach nichts.Bei der Bildung von Koalitionen geht es nur um die Aneignung und Ausübung von Macht, die man mangels
einer eigenen, alleinigen Mehrheit im Bundestag nicht vereinnahmen und ausüben könnte.
Das Problem bei Koalitionsverträgen ist, dass jeder der Koalitionäre einen Teil seiner vor der Wahl gegebenen Wahlversprechen aufgeben, dem gewünschten Partner entgegen kommen muss:
Die Wähler bekommen von den Koalitionären nicht das,
"Nach aktuellen Umfragen ist die Mehrheit der Bürger für ein Tempolimit auf Autobahnen.
Und was nützt es, wenn die Mehrheit der Bürger das will? Wenn zwanzig relevante Mitglieder von Parteien dagegen sind, dass es ein
Tempolimit gibt, dann kann die Mehrheit der rund 80 Millionen Bürger nicht dagegen anstinken. Das nennt man dann Demokratie,
oder? Oder Parteiendiktatur - da es kein Referendumsrecht gibt."
Genau dieser Fall ist nun belegbar.
In den aktuellen Wahlversprechen von SPD und Die Grünen findet sich das Wahlversprechen, ein Tempolimit von 130 km/h einzuführen. In den
Sondierungsverhandlungen zur avisierten Ampelkoalition sind SPD und Die Grünen vor der FDP eingeknickt, und haben das Wahlversprechen aufgegeben.
Auf zdf-heute ist folgendes Umfrageergebnis publiziert:
Eine Mehrheit der Bürger in Deutschland ist laut einer Umfrage für ein generelles Tempolimit von 130 Stundenkilometern auf Autobahnen als
Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. 60 Prozent der Befragten bezeichneten dies im aktuellen "DeutschlandTrend" im ARD-Morgenmagazin als richtige Maßnahme - im Juni 2021 seien es 57 Prozent
gewesen.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Sondierungspapier geschrieben: "Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben." Die FDP ist gegen ein
Tempolimit.
Also hat Lindners FDP genau das realisiert, was im blog #2020-122 zum Ausdruck gebracht wurde: "Wenn zwanzig relevante Mitglieder von
Parteien dagegen sind, dass es ein Tempolimit gibt, dann kann die Mehrheit der rund 80 Millionen Bürger nicht dagegen
anstinken."
Erst recht dann nicht, wenn SPD und Die Grünen in Koalitionsverhandlungen vor der FDP
einknicken,
Der Bürger, der Wähler, wird verraten und verkauft
Und zwar im Ergebnis und wie belegt durch Koalitionsverhandlungen. Das entscheidende Aspekt dabei ist der Sachverhalt, der von Wikipedia in Bezug auf die Koalitionsverhandlungen von
2017 zwischen CDU/CSU und SPD publiziert wurde. Zitat, wobei das Entscheidende daran der Nachweis ist, dass der Koalitionsvertrag nicht nur von den Parteien, sondern auch von den
drei Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SDP unterzeichnet wurden.
Am 7. Februar 2018 einigten sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Mit einem Ergebnis von 66,02 % stimmten die SPD-Mitglieder für den Koalitionsvertrag.[15] Am 12.
März 2018 wurde der Koalitionsvertrag in Berlin im Paul-Löbe-Haus des Bundestags von den drei Parteichefs, den drei Fraktionsvorsitzenden und
den drei Generalsekretären vor den versammelten Fraktionen dieser Parteien feierlich unterzeichnen.
Bestätigt wurde die Einbindung der Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien durch Franz Müntefering in der Sendung Markus Lanz vom
28.10.2021. blog -#2021-205.
So findet die Verbindung von Parteien,
Exekutive und Legislative statt.
Geschützt wird dieses Miteinander der Parteien, der Exekutive und der Legislative dadurch, dass die im Grundgesetz in den Artikeln 1 Abs. 3 GG,
Artikel 1 Grundgesetz
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
und Artikel 20 Abs. 3 GG
Artikel 20 Grundgesetz
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
verankerte Gewaltenteilung von Legislative (Gesetzgebung) und vollziehender Gewalt (Exekutive) vom
Gesetzgebernicht vollzogen ist.
Verteidigt wird dieser unterlassene Vollzug der Gewaltenteilung durch den Bundestag selber, indem in von der Bundestagsverwaltung in einer Stellungnahme zur Petition i. S. Gewaltenteilung mit Schreiben vom 23.08.2021 behauptet wird, dass "ein vertrauensvolles und enges Zusammenspiel von
Regierung und "Regierungsmehrheit" im Bundestag wichtig" sei. :
was das bedeutet, dazu die folgenden Ausführungen.
Verletzung Artikel 38 GG
Druch Koalitionsverträge, denen sich die Bundsetagsfraktionen der Regierungsparteien unterwerfen, wird Artikel 38 GG ausgehebelt.
Artikel 38 Grundgesetz
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Ihr Gewissen treten die Abgeordneten der Regierungsparteien
mit dem Akzept des jeweiligen Koalitionsvertrages
als Fraktion in die Tonne.
Sie binden sich für die Dauer der Legislaturperiode an die Vorgaben im Koalitionsvertrag, der von der Bundesregierung (Exekutive) vollzogen
wird. Diese arbeitet Gesetzesentwürfe aus, legt sie dem - scheinbar souveränen - Bundestag zur Entscheidung vor, und werden diese von den Abgeordenten der Regierungskoalition bestätigt.
Diese Prozedere bedeutet die Ausgrenzung der Oppositionsparteien von der Gesetzgebung, diese dürfen zwar zu den einzelnen Vorhaben eine
Meinung haben, sie im Plenum auch kundtun, aber sie findet im jeweiligen Vorhaben keinen Niederschlag. .
So wird durch den anstehenden Koalitionsvertrag für die Dauer der Legislaturperiode wirksam die Einführung eines generellen Tempolimits von
130 km/h - durch Vergewaltigung von SPD und Die Grünen durch die FDP - verhindert.
Wäre Deutschland ein demokratischer Rechtstaat, könnte, von wem auch immer, jederzeit und unbeachtlich von rechtsgrundlosen Koalitionsverträgen ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht
werden, in dem ein generelles Tempolimit von 130 km/h vorgeschlagen wird. Könnten alle Abgeordneten frei darüber entscheiden, dürfte ein solcher Vorschlag die Zustimmung der Mehrheit der
Abgeordneten finden. Da aber die Abgeordneten der Regierungsparteien SPD, Die Grünen nach der Vergewaltigung durch die FDP durch Akzept des Kolaitionsvertrages an die getroffene Vereinbarung,
dass es kein Tempolimit geben wird, rechtswidrig gebunden sind, bleibt die Demokratie und demokratisches Handeln der Abgeordneten auf der Strecke - bis zur
nächsten Legislaturperiode.Dann beginnt alles wieder von vorne.
Verraten wird das Wählervolk.Es kommt Stillstand,
und praktiziert wird nur die Verwaltung des Gegebenen
bwz. Gewolltem gemäß Koalitionsvertrag.
Gleiches gilt für alle sonstigen Vorhaben, die sinnvoll und geboten sind, aber im Koalitionsvertrag durch die gegenseitige Vergewaltigung der Koalitionäre
zum Zweck der gegenseitigen Gewährung der Beteiligung an der Macht keinen oder nur einen bedingten Eingang finden.