Es gibt vier offizielle Verfassungsorgane:
Zu diesen vier Verfassungsorganen gesellt sich als Folge der Entscheidung der Bundsverfassungsrichter, der rechtsprechenden Gewalt den Status als öffentliche Gewalt zu entziehen (Seite i. S. rechtsprechende Gewalt), ein fünftes Verfassungsorgan hinzu:
Die rechtsprechende Gewalt ist - faktisch - ein Verfassungsorgan,
ohne dass es je formell zu einem erklärt wurde.
Die rechtsprechende Gewalt, die einzelnen Richter und Gerichte sind faktisch Verfassungsorgane, weil ihre Entscheidungen tatsächlich unantastbar sind - auch wenn diese oder der Status der Richter als nicht gesetzliche Richter nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
So schützen Richter und Gerichte vom Gesetzgeber zu verantwortende grundgesetzwidrige Normen, die ihrerseits wieder von der vollstreckenden Gewalt angewandt werden. Also schützen die Richter nachfolgend die Aktivitäten der vollziehenden Gewalt gegen jede berechtigte und auf der Grundlage des Grundgesetzes erhobene Beanstandung durch den Bürger.
Die rechtsprechende Gewalt hat ein Geflecht aus hunderttausenden Entscheidungen geflochten, die nur ein Ziel haben: das gegebene grundgesetzwidrige und die Grundrechte der Bürger vorsätzlich missachtende "Rechts"System gegen die Bürger zu schützen.
Der von Richtern und Gerichten zu gewährende Rechtsschutz
wird nicht den Bürgern gewährt,
sondern dem angewandten grundgesetzwidrigen Recht.
Die "Rechtsprechung" der Richter, durch welche grundgesetzwidriges Recht nicht etwa als verfassungskonform gewertet wird, sondern die dagegen gerichtete Klage als unzulässig, als unbegründet etc. etc. bezeichnet und verworfen wird, wird ihrerseits durch die Bundesverfassungsrichter geschützt. Grundlage: Die rechtsprechende Gewalt ist keine öffentliche Gewalt. Damit wird die Rechtsprechung nicht von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG erfasst, die Verfassungsbeschwerde damit unzulässig. Die Folge:
Über Richtern ist nur "blauer Himmel".
Also betrügen die bundesdeutschen Richter den Bürger, das Volk, gnadenlos. Der Berufungs- oder Beschwerderichter deckt sodann die am Bürger
begangenen Verbrechen, die Rechtsbeugung, den Verstoß gegen den Rechtsanspruch auf den gesetzlichen Richter. Alle zusammen schützen stattdessen grundgesetzwidrige Aktivitäten der Staatsgewalt im
Allgemeinen, eingeschlossen Behörden wie die gesetzlichen Krankenkassen, welche die Mitglieder, deren
Partner privat versichert ist, auf der Grundlage grundgesetzwidriger Regelungen gnadenlos abzocken.
Fazit:
Das Problem für uns Bürger ist nicht grundgesetzwidriges Recht, sondern dass die rechtsprechende Gewalt dieses Recht schützt.
Jetzt die Seiten Nicht öffentliche Gewalten und Kein Rechtsschutz gegen Richter.