Intrige.
Die Bundesverfassungsrichter sind ein intrigantes Pack,
das seit Jahrzehnten erfolreich bemüht ist, uns Bürgern
durch seine Aktivitäten nach bestem Können Schaden zuzufügen.
Es geht, vollkommen losgelöst von den Aspekten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, um eine Variante der Euthanasie, mit der diesmal nicht Menschen, sondern die von den Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerden zu Tode gebracht werden.
Und wer hat sie erfunden, diese Variante? Natürlich die Bundesverfassungsrichter.
Damit sind wir bereits beim Thema: Kann es "gute" und "schlechte" Verfassungsbeschwerden geben? Und wenn ja, wo ist der Unterschied?
Von diesem intriganten Bundesverfassungsrichterpack wurde die "gute" Verfassungsbeschwerde, von der es im Grundsatz nur eine einzige Variante gibt, nämlich die, die von den Richtern zu bescheiden ist, in zwei Varianten aufgeteilt. Ich bezeichne sie mal als "GUTE" und "gute" Verfassungsbeschwerden.
Bei beiden der von den Bundesverfassungsrichtern kreierten Varianten der Verfassungsbeschwerde ist nur nachrangig von Bedeutung, welche Verletzungen der Bürger an seinen Rechten moniert.
Die Unterscheidung zwischen "GUTER" und "guter" Verfassungsbeschwerde liegt nicht in der Art und Weise oder der Schwere der angezeigten Verletzung, es geht ausschließlich um die Einhaltung der im Merkblatt gelisteten formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde, die von den Bundesverfassungsrichtern selber zusammengestellt wurden:
Das Allgemeine Register ist eine Art moderne Gaskammer,
in der nicht der Mensch,
sondern die Verfassungsbeschwerde zu Tode gebracht wird.
Das perfide an den Kriterien, die darüber entscheiden, ob eine Verfassungsbeschwerde eine "GUTE" oder eine "gute" ist, ist, dass diese Kriterien nicht objektiv angelegt sind, sondern ein immenser Spielraum für die Auslegung der Kriterien bis hin zur absoluten Willkürlichkeit gegeben ist. Dies aber ist offenbar gewollt, denn:
Verfassungsbeschwerden sollen keinen Erfolg haben können.
Die Bundesverfassungsrichter, welche diese Gaskammer installiert haben, machen sich bei der "Vergasung" von nur "guten" Verfassungsbeschwerden die Hände nicht aktiv schmutzig. Zu was, bitte, hat ein Gericht eine Gerichtsverwaltung? Aber dieses Richterpack ist dafür verantwortlich, dass sich die Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung die Hände schmutzig machen. Insofern: Bundesverfassungsrichter sind an den Verbrechen, die dort an den Bürgern durch den Totschlag, die Vergasung ihrer Verfassungsbeschwerden verübt werden, grundsätzlich unmittelbar beteiligt und dafür verantwortlich.
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