Das ist ja wohl nichts Neues, der Titel bzw. die Aussage. Oder? Jedenfalls gilt
Wer an den Weihnachtsmann,
das Christkind oder gar gerechte Richter glaubt,
... naja, der hat wohl was an der Waffel!
Die Ausnahme bestätigt bezüglich Richtern die Regel: Trau keinem Richter.
Ich jedenfalls habe in über zwanzig Jahren Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten nur in insgesamt nur dreieinhalb Rechtssachen
obsiegt. Es sind
1. Befangenheitsantrag gegen Richter am Amtsgericht Waiblingen Luippold, Seite Befangenheitsantrag erfolgreich.
2. Haftbefehl des Direktors des Amtsgerichts Waiblingen gegen mich wurde aufgehoben: Seite
3. Ordnungsgeld des nicht gesetzlichen Richter auf Probe Dautel vom Amtsgericht Waiblingen wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart aufgehoben: Seite Ordnungsgeld.
4.Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Weimar aufgehoben - durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Seite Verfassungsbeschwerde zulässig.
Dass die Bundesverfassungsrichter mir mal Recht gegeben haben (Nr. 4), zählt nur zur Hälfte. Nachfolgend wurde vom Oberverwaltungsgericht Weimar der aufgehobene Beschluss neu erlassen, nur die Begründung wurde so ausgearbeitet, dass sie nicht mehr angreifbar war. Also nur ein scheinbares Obsiegen .
In allen anderen Rechtssachen, egal ob Befangenheitsanträge, Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen, Klagen vor den Gerichten wie den Verwaltungsgerichten oder den Amtsgerichten etc., war ich stets der zweite Sieger.
Nicht, weil meine Anliegen völlig neben der Kappe waren,
sondern weil die Richterschaft dafür sorgte, dass ich nicht obsiege.
Das was in Menuepkt. 12.12 aber auch in anderen Seiten des Menuepunktes 12.0 ff. aufgezeigt wird, noch werden wird, sind sozusagen meine Memoiren, meine Erinnerungen an Verfahren, in denen die Richter, aber auch Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher sich gnadenlos über Recht und Gesetz hinweggesetzt haben, die belogen, betrogen, manipuliert, getarnt, getäuscht und mit offenbar absoluten Vorsatz alles darangesetzt haben, dass ich "keinen Stich" mache.
Diese "Erinnerungen" werden in Menutpkt. 12.0 mit Unterseiten publiziert werden.
Und ich hoffe, dass meine Memoiren richtig weh tun.
Verbrecher gibt es überall, nicht nur bei der Mafia oder im Rotlichtmillieu:
Die Staatsgewalt ist auch mit Verbrechern gesegnet.
Jeder Richter und jeder Amtsträger, der gemäß § 339 StGB das Recht beugt, ist ein Verbrecher.
§ 339 StGB
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 12 StGB
Verbrechen und Vergehen
Und gleich vorab, wollte man in den einzelnen Rubriken alle paktizierten Beugungen des Rechts durch Richter und/oder Staatsanwälte listen, wäre man wohl auf Jahre und Jahrzehnte hinaus beschäftigt. Und ein Ende wäre nicht absehbar.
... beug(t)en grundsätzlich das Recht, wenn dadurch die im Grundgesetz verankerten Rechte der Bürger verletzt werden. Zum Beispiel,
Jede einzelne der unvollständig erwähnten Rechtsbeugungen eines Richters bewirkt, dass er nicht nur zum Verbrecher wird, sondern in der systematisch betriebenen Rechtsbeugung zum Serienstraftäter mutiert, der auf Dauer weggeschlossen gehört.
Richter sind Verbrecher.
Rechtsprechung ist nur dann Rechtsprechung, wenn diese in Handeln und Rechtsgrundlage mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ansonsten ist es Richterrecht, "Rechtsprechung",
was von Richtern abgesondert wird und hat nichts mit grundgesetzkonformer Rechtsprechung zu tun. .
Nachfolgend werden auf den Unterseiten Beispiele von "Rechtsprechung" vorgestellt, welche samt und sonders der Richterschaft nicht zur Ehre gereichen.