Info zum Verfahrensverlauf.
Mit der Rechtssache 13 K 9347/16 ist Klage gegen das Land Baden-Württemberg erhoben.
Grund ist, dass mein im September 2016 an das Verfassungsorgan #Landtag von Baden-Württemberg eingereichter Volksantrag nicht gemäß gesetzlicher Regelung in vollem Umfang im #Staatsanzeiger publiziert worden ist, sondern die #Landtagsverwaltung nur das Inhaltsverzeichnis des Volksantrags veröffentlicht wollte.
Hiergegen wurde Klage erhoben, und zwar gegen das #Land Baden-Württemberg, vertreten durch den #Ministerpräsidenten #Kretschmann. Dabei geht es nur darum, durch Gerichtsentscheid klären zu lassen, ob die #Landtagsverwaltung legitimiert ist, für das Verfassungsorgan Landtag zu handeln, ohne dazu ermächtigt zu sein.
Was für Klimmzüge die Richter des VG Stuttgart in dieser Rechtssache gemacht haben, damit die Klage ja erfolglos bleibt, und, vor allem, um Ministerpräsident Kretschmann aus der Schußlinie zu nehmen, darüber wird auf den Unterseiten berichtet.
Wie Gerichte bemüht sind, die Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne zu behindern, auch dies kann am Beispiel der Rechtssache 13 K 9347/16 VG Stuttgart belegt werden. Nach Ausscheiden der VRiVG #Pelka und Richter auf Probe #Thomann und Neubesetzung der Kammer mit VRiVG #Zeitler und Richter auf Probe #Vollrath wollte die Kammer das Verfahren auf den Einzelrichter übertragen. Dies wurde angezeigt und um Stellungnahme gebeten. Nachdem ich Einsicht in die GVP beantragt hatte, wurde ohne mit Einsicht in den GVP gewährt und meine Stellungnahme abgewartet zu haben, das Verfahren von der Kammer auf den Einzelrichter, Richter auf Probe #Vollrath, übertragen - Verletzung rechtlichen Gehörs gem. Artikel 103 GG. Die Seite 13 K 9347/16 (3) Zeitler Kern Vollrath