Polizeibeamte werden von den Gerichtsvollziehern nicht zu Vollstreckungshandlungen beigezogen, um die Durchführung von Rechtshandlungen abzusichern, sondern systematisch dazu missbraucht, Unrechtshandlungen zu ermöglichen.
Gegebener Fakt ist:
Der Gerichtsvollzieher ruft, und Polizeibeamte eilen herbei,
um ihn bei Vollstreckungshandlungen zu unterstützen.
Dabei reicht es vollkommen aus, dass der Gerichtsvollzieher sich als solcher ausgibt und um Unterstützung ersucht. Völlig unbeachtlich für Polizeibeamte ist, ob für das Betreten der Wohnung des Schuldners die Rechtsgrundlagen gegeben sind. Grundsätzlich unbeachtlich ist für Polizeibeamte, ob die vom Gerichtsvollzieher beabsichtigte Handlung rechtmäßig ist.
Nicht rechtmäßig ist eine beabsichtigte Vollstreckungshandlung dann, wenn
Über diese Punkte täuscht hinweg, wenn der Gerichtsvollzieher einen vom Richter ausgestellten Beschluss verfügt, der ihn zum Betreten des geschützten Raumes, also u. a. der Wohnung eines Schuldners, berechtigt oder einen Haftbefehl gegen diesen vorlegen kann.
Allein die Existenz eines Haftbefehls bedeutet aber nicht, dass dieser rechtmäßig vom Richter ausgestellt worden ist, wie am Beispiel des Verfahrens 18 M 1636/19 AG Waiblingen belegt ist. Richter Kirbach hat in diesem Verfahren vorsätzlich einen Haftbefehl ausgestellt, im positiven Wissen, dass die Ladung des Gerichtsvollziehers #Schneck nicht prüffähig war, nichtig war und keine Rechtsfolgen nach sich ziehen konnte. Richter Kirbach war dies scheißegal.
Von Polizeibeamten muss niemand erwarten, dass sie die Rechtmäßigkeit eines richterlichen Beschlusses oder eines Haftbefehls in Zweifel ziehen.
Damit sind die Möglichkeiten von Polizeibeamten, die Rechtmäßigkeit der vom Gerichtsvollzieher beabsichtigten Betretens einer Wohnung schon am Ende.
Aber: Was Polizeibeamte kontrollieren müssen, wenn sie sich bei der Unterstützung eines Gerichtsvollziehers nicht selber strafbar machen wollen, ist
Sie müssen kontrollieren, ob der GV tatsächlich über einen
richterlichen Beschluss oder einen Haftbefehl verfügt.
Und sie müssen diesen in ihren Besitz bringen. Nur unter dem Schutz eines dieser beiden Dokumente sind Polizeibeamte berechtigt, einem Gerichtsvollzieher Zugang zu einem gemäß Artile 13 GG geschützten Raum zu verschaffen.
Mehr Info und Erläuterungen dazu auf Seite Gerichtsvollzieher und Polizei.
Wenn dann ein Schuldner versucht, sich gegen die von Polizeibeamten oder einem Gerichtsvollzieher ausgeübte Gewalt berechtigt zur Wehr zu setzen, dann wird dies dann als Widerstand gegen die Staatsgewalt ausgelegt.
Siehe dazu die Seite unter Anklage. In einem solchen Verfahren rottet sich dann die rechtsprechende Gewalt zusammen und versucht mit allen Mitteln jeglichen Einwand eines Betroffenen niederzumachen.
Deutschland: diesbezüglich ein Unrechtsstaat par excellence.
Welche "Ehre":
Die Staatsgewalt liest unrechtsstaat-brd.de.
Am 11.03.2020 wurde diese Seite publiziert, und beanstandet, dass es ausreicht, wenn ein Gerichtsvollzieher bei der Polizei anruft und um Unterstützung bittet. Alsbald machen sich Polizeibeamte auf den Weg, um den betrügerisch agierenden Gerichtsvollzieher beizustehen:
Rechtsgrundlage: Keine, den die Legitimierung von Polizeibeamten zur Unterstützung der Gerichtsvollzieher ist Sache des Bundes.
Dies hat sich erst am 7. Mai 2021 mit Wirkung ab 01.01.2022 geändert, indem der Gesetzgeber die Zivilprozessordnung geändert hat. Mehr auf Seite Gerichtsvollzieher und Polizei.