Noch ein Beispiel, wie Richter die Geschäftsverteilungspläne vor Einsicht - selbst durch Verfahrensbeteiligte - schützen. Begründung (konzentrierter Auszug) im Fall gemäß der dienstlichen Stellungnahme des Richter auf Probe #Vollrath vom Verwaltungsgericht Stuttgart im Verfahren 13 K 9347/16 nach einem Befangenheitsantrag:
Berechtigt diese Meinung den gemäß BVerfG- und BGH-Entscheidungen nicht zur Sachentscheidung berufenen Richter auf Probe #Vollrath dazu, sachfremde bzw verfahrensfremde Erwägungen dazu zu benützen, um die beantragte Einsicht in die Geschäftsverteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu verweigern, die Einsicht in ein öffentliches Dokument?
Der BGH hat sich am 25.09.2019 in IV AR (ZV) 2/18 aktuell dazu geäußert und entschieden, dass die Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne von den Gerichten nicht verweigert werden darf.
Der gegen Richter auf Probe #Vollrath erhobene Befangenheitsantrag wurde von der 12.Kammer das VG Stuttgart - natürlich - verworfen. Im Beschluss vom 04.02.2019 ist u. a. ausgeführt:
Der Beschluss in der Gesamtheit als auch die genannten Entscheidungen des OLG Hamm ist nicht mit BGH IV AR (ZV) 2/18 zu vereinbaren.
Dazu steigen die Richter noch über die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshof zum Hilfsrichter hinweg. Alles dient im Fall damit nur einem einzigen Zweck.
Den grundgesetzwidrigen Einsatz
des Richter auf Probe Vollrath als rechtmäßig darzustellen.
Belegt wird damit, dass die rechtsprechende Gewalt alles daran setzt, um eigenes grundgesetzwidriges und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs Verhalten als legitim darzustellen.
Was bleibt in Bezug auf die Richterschaft des Verwaltungsgerichts Stuttgart festzustellen?
Pah! Richterpack.
Und natürlilch hat der nicht zur Sachentscheidung berufene Richter auf Probe #Vollrath ohne jede Skrupel das Verfahren 13 K 9347/16 entschieden - natürlich zu meinem Nachteil. Was auch sonst?
Bis heute hat noch kein Richter gegen mich Klage
wegen Beleidigung oder Verleumdung
auf Seite unrechtsstaat.brd erhoben.
Warum wohl? Weil er beweisen müsste, dass meine Vorhaltungen unzutreffend sind. Deshalb:
Mein Schutz ist die Richtigkeit meiner Ausführungen.
Darum bemühe ich mich konsequent.