Die Mitglieder der Bundesregierung werden aber nicht allein dadurch zu Verbrechern, indem sie die Gewaltenteilung negieren. Auch wenn sie grundgesetzwidrige Gesetze durch Verkündung im Bundesgesetzblatt als geltendes Recht freigeben, bewirken sie die Beugung des Grundgesetzes.
Durch Verkündung von grundgesetzwidrigem Recht
wird das Grundgesetz gebeugt.
Ein Beispiel, das Erstes Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht vom 30.05.1956. Dieses Gesetz wurde in der Ausgabe Nr. 24 vom 31.05.1956 im Bundesgesetzblatt I., Seite 437, verkündet und in Kraft gesetzt:
Das von den Siegermächten aufgehobene Nazi-Recht wurde durch die sog. Tillessen-Entscheidung zu dauerhaft unwirksamem Recht erklärt. Es durfte nicht wieder in Kraft gesetzt werden, die Seite Liquidierung Nazi-Recht.
Und genau dieses von den Siegermächten aufgehobene und durch Rechtsprechung dauerhaft für unwirksam erklärtes Nazi-Recht wurde durch das Erstes Gesetz zur Aufhebung von Besatzungsrecht zu gültigem Recht gemacht. Vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, dem Stellvertreter des Bundeskanzlers Konrad Adenauer, Blücher, und dem damaligen Bundesminster der Justiz Neumayer.
Damit ist Heuss, Blücher und Neumayer - auch posthum -
der Status von Verbrechern zuzuweisen.
Denn sie haben unwirksames Nazi-Recht zu gültigem Bundesrecht erhoben, und dieses dabei nicht einmal formell unter den Vorbehalt des Art. 123 GG gestellt. Wie in Sachen Nazi-Recht weiter getrickst wurde, hierzu ist bereits auf Seite Artikel 123 Grundgesetz mit Unterseiten vorgetragen.
Auf diese Art und Weise wurde z. B. das Nazi-Recht Einkommensteuergesetz von 1937 rechtswidrig und trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu "gültigem" Bundesrecht.
Nehmen sie die Seite Zitiergebot Art. 19 GG. Jedes einzelne nicht mit Artikel 19 Abs. 1 GG zu vereinbarende Gesetz, welches von Bundeskanzler, Ministern unter tätiger Mitwirkung des jeweiligen Bundespräsidenten in Kraft gesetzt wurde, erfüllt den Straftatbestand des § 339 StGB und ist ein Verbrechen. Gelistet sind
Jeweils die Personen, welches dieses Recht unterzeichnet und per Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Inkraft gesetzt haben, haben dadurch Art. 19 Abs. 1 GG gebeugt und ein Verbrechen begangen. Sie sind Verbrecher - es sei denn, dass diese Personen nachweisen, dass sie kein Verbrechen begangen haben können, weil das Grundgesetz ja nicht zu einer verbindlichen Norm geworden ist. Erläuterungen dazu auf Seite Zweiteilung Grundgesetz mit Unterseiten.
So lange aber, wie zum Beispiel der Innenminister Thomas de Maiziére behauptet, das Grundgesetz sei eine gültige Norm, so lange sind Heuss, Blücher, Neumayer u. a. an der Installation von grundgesetzwidrigem Recht beteiligte Personen Verbrecher::
Alle seit 1949 gegebenen Bundeskanzler und Bundesminister
haben durch Verkündung und Inkraftsetzung grundgesetzwidriger Gesetze im Bundesgesetzblatt das Grundgesetz gebeugt.
Die Rechtsbeugung dauert auch an, wenn ein nicht grundgesetzkonformes Recht überarbeitet wird, teilweise geändert oder eine Neufassung verkündet wird.
Bei allen Änderung wird im Grundsatz nur die bereits vollzogene Rechtsbeugung fortgeschrieben, denn der Ausgangspunkt ist immer noch ein grundgesetzwidriges Gesetz.
Einem Bundespräsidenten, einem Bundeskanzler und Bundesministern muss man jedoch unterstellen, dass sie in der Lage sind, sich Kenntnis davon zu verschaffen, ob die Urfassung eines Gesetz grundgesetzwidrig gewesen ist.
Jetzt wird man aus diesen Kreisen sicher einwenden, das betreffende Gesetz sei ja vom Bundestag beschlossen worden.
Hierzu wird auf Seite Abgeordnete Bund noch vorgetragen. Aber mal zum Prozedere, wie ein Gesetz entsteht.
Die Damen und Herren Abgeordneten denken nicht im Traum daran, selber Gesetze einzubringen - sie können es wohl auch nicht. Also werden Gesetze oder Gesetzesänderungen grundsätzlich von der Regierung in den Bundestag eingebracht.
Ein grundgesetzwidriges Recht in den Bundestag einzubringen
ist nicht strafbar. Aber sowas sollte man nicht tun,
als Bundesregierung.
Nicht strafbar ist auch, wenn man als Abgeordneter im Bundestag ein von der Bundesregierung eingebrachtes grundgesetzwidriges Recht durchwinkt. Man kann sich ja schließlich nicht um alles kümmern - und schließlich: Die Abgeordneten sind ja nicht dem Grundgesetz, nicht dem Volk, sondern ihrem Parteibuch verpflichtet.
Also: Der Beschluss von grundgesetzwidrigem Recht durch die Abgeordneten des Bundestages ist strafrechtlich nicht relevant.
Aber: Wenn dieses vom Bundestag beschlossene grundgesetzwidrige Recht dann von der Bundesregierung Inkraft gesetzt wird, dann sind nicht nur die Unterzeichner des im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetzes Verbrecher, weil sie grundgesetzwidriges Recht in Kraft gesetzt haben, sondern sind die Abgeordneten des Bundestages Mittäter an der Beugung des Grundgesetzes, weil sie das grundgesetzwidrige Recht beschlossen und zur Einführung freigegeben haben.
Die Verkündung selber ist ja im Grundsatz nur ein verwaltungstechnischer Vorgang, aber einer mit unmittelbaren Rechtsfolgen:
Das grundgesetzwidrige Recht wird gültiges Bundesrecht,
bewirkt durch die Bundesregierung.
Verbrecher ist also nicht nur derjenige, der grundgesetzwidriges Recht anwendet (Exekutive) oder schützt (rechtsprechende Gewalt), sondern auch derjenige, der es bereitstellt: Bundestag, ggf. unter Mitwirkung des Bundesrates, und die Bundesregierung.
Man kann verhindern, dass grundgesetzwidriges Recht zu gültigem Recht wird, und gegebenes grundgesetzwidriges Recht ein solches bleibt.
In meinem Volksantrag zum Landtag von Baden-Württemberg ist im Gesetz zur Einführung des Grundgesetzes in § 2 GGEinfG vorgeschlagen:
(1) Die Landesregierung ist verpflichtet, in jeder zum Landtag eingereichten Gesetzesvorlage in einem eigenständigen Paragraphen zu erklären, dass das Gesetz in allen Teilen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wird in einer Gesetzesvorlage ein bestehendes Gesetz geändert, muss die Erklärung mit enthalten sein, dass das geänderte Gesetz in allen Teilen, auch in den nicht geänderten Bereichen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Nur auf diesem Weg kann erreicht werden, dass eine Regierung nicht irgendwas als Gesetz entwirft, der zuständige Gesetzgeber dank der Herrschaft des Parteibuches dem zustimmt und dieser Mist nachfolgend zu gültigem Recht wird.
Dass dieser Vorschlag den Herrschern in Baden-Württemberg überhaupt nicht in den Kram passt, ist verständichlich.
"Verständlich" deshalb, dass der baden-württembergische Gesetzgeber meinem Volksantrag nach bestem Können per Rechtsbeugung die durch Gesetz vorgeschriebene Publikation verweigert. Mehr dazu auf Seite Abgeordnete Länder.