Straftäter gibt es in jeder Bundesregierung: Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister und Vizekanzler Gabriel. Zum Beispiel.
Sie sind nur dann keine Verbrecher,
wenn das Grundgesetz KEINE gültige Rechtsnorm ist.
Hinweis:
Um zu erkunden, ob die Staatsgewalt in Bund und Ländern und durch welchen Akt sie dem Grundgesetz unterworfen ist, habe ich eine Auskunftsklage gegen den Deutschen Bundestag eingereicht. Die Seite Auskunftsklage gg. Bundestag.
Wer nun glaubt, dass der Bundestag in Treue gegenüber dem Volk hier einfach nachweist, dass und durch welchen Akt die Staatsgewalt dem Grundgesetz unterworfen ist, der irrt. Bundestag und Verwaltungsgericht Berlin setzen alles daran, dass die Klage keine Erfolg haben wird. Besonders perfide ist, dass die Präsidentin des Gerichtes, Richterin Xalter, bewirkt hat, dass nicht die Abgeordneten der Klage entgegentreten müssen, sondern dass die Verwaltung des Bundestags den Beklagtenvertreter mimt. Die Seite Passivrubrum Bundestag.
Wie war das nochmal mit der Gewaltenteilung? Es gibt
Diese Trennung macht die von Seite Keine Gewaltenteilung entommene Darstellung der Gewaltenteilung deutlich.
Also hat Frau Bundeskanzlerin Merkel als Bundeskanzlerin und der vollziehenden Gewalt zugehörig im Bereich gesetzgebende Gewalt, geregelt in den Artikeln 38 - 48 Grundgesetz, nichts verloren.
Bundeskanzlerin Merkel beugt die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung, indem sie als Mitglied der Exekutive ihr Mandat als Abgeordnete nicht aufgibt.
Bundeskanzlerin Merkel ist ein Verbrecher im Sinne des § 339 StGB.
Gabriel auch. Und jeder andere Minister oder Staatssekretär auch, der gleichzeitig in der Regierung tätig ist und parallel dazu ein Abgeordnetenmandat ausübt.
Jedes Regierungsmitglied,
das gleichzeitig Bundestagsabgeordneter ist,
ist ein Verbrecher, weil er/sie die Gewaltenteilung beugt.
Und die Abgeordneten, die in Kenntnis dieser gegeben Rechtsbeugung das Maul halten, sich nicht aufregen, keine Abhilfe verlangen, was sind die? Na was schon!
Die Bundestagsabgeordneten sind Mittäter, welche die Beugung
der Gewaltenteilung durch Merkel und andere schützen.
Dass an den "popeligen" Bürger von der Staatsgewalt ein anderer Maßstab angelegt wird, kann belegt werden am Beispiel eines Pförtners an einem Klinikum im badischen, dem untersagt wurde, wegen Interessenkollision Nachrücker in den Kreistag zu werden. Belegt ist damit eine unerhörte, grundgesetzwidrige Ungleichbehandlung von Personen: den Kleinen "killt" man, den Großen lässt man laufen. Hierzu auch auf Seite Interessenkollision, oder Seite Korrupte Abgeordnete.
Die Gesetze werden regelmäßig von der Bundesregierung ausgearbeitet und sodann dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Selbst wenn die Abgeordneten ein grundgesetzwidriges Gesetz beschließen, sind Bundeskanzler und Bundesminister an der Beugung des Grundgesetzes beteiligt, weil
Mehr auf Seite Verkündung von Gesetzen.