Dass Gerichtsvollzieher von den Regierungen der Bundesländer mit Wirkung vom 31.08.2012 per Änderung der Gerichtsvollzieherordnung aus der Position des hoheitlich tätigen Beamten herausgekegelt
haben und ihn zu einem "Beamten" gemacht haben, der Vollstreckungshandlungen zum eigenen Vorteil im eigenen Geschäft betreibt, ist bereits vorgestellt. So in den Menuepkt. 12.8 Gerichtsvollzieher zugehörien Unterseiten wie z. B. Das Beamtenstatusgesetz oder Eigener Geschäftsbetrieb.
In Verfolgung meiner Rechte wurde von mir
- am 20. Dezember 2021 gegen "meinen" Gerichtsvollzieher Mathias Schneck eine Zivilklage auf
Schadenersatz zum Amtsgericht Waiblingen eingereicht.
- am 8. Februar 2022 gegen "meinen" Gerichtsvollzieher Mathias Schneck eine strafrechtliche Privatklage gemäß § 381 StPO zum Amtsgericht Waiblingen eingereicht.
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