Am 13.05.2022 wurde vorab per Fax eine Klage gegen "meinen" Obergerichtsvollzieher #Schneck zum Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.
Das Ziel der Klage ist durch ein Gericht prüfen zu lassen, ob mein #Schneck als im eigenen Geschäftsbetrieb seine Vollstreckungshandlungen durchführender Gerichtsvollzieher berechtigt ist, in eben diesem Geschäftsbetrieb und damit in eigenem Namen handelnd Postzustellungsurkungen (PZU), also sogenannte gelbe Briefe, auszufertigen und zu versenden.
Darf ein im eigenen Namen agierender GV PZU versenden?
Ob das Verwaltungsgericht Stuttgart oder aber das Amtsgericht Waiblingen für die Klage zuständig ist, das ist die Kernfrage, die mit der Klage aufgeworfen wird. Denn:
Die Folge:
Die Folge wiederum wäre: Mein #Schneck ist nicht berechtigt PZU zu versenden oder gar in seinen Ladungsschreiben das Staatswappen zu verwenden.
Mein #Schneck kann ggf.
jegliche Vollstreckungshandlung einstellen.
Man darf also gespannt sein, wie das VG Stuttgart über seine Zuständigkeit befindet.