Auf Seite Keine Informationsfreiheit in Menuepkt. 7.0 ist darüber berichtet, dass der Bundesanzeiger-Verlag das Bundesgesetzblatt Teil III seit geraumer Zeit unter Verschluss hält. Damit ist der ungehinderte Zugriff auf Umfang und Inhalt der in der Sammlung Bundesrecht zusammengefassten Gesetze nicht mehr möglich.
Dieser Sachverhalt war Anlass, den Bundesbeauftragten BfDI (für Datenschutz und Informationsfreiheit) anzurufen und mit dem Problem zu konfrontieren.
Mein Schreiben:
Auf die Antwort darf man gespannt sein. Wenn alles "gut" geht, dann steht das Bundesgesetzblatt III künftig für Jedermann frei zur Einsicht zur Verfügung.
Folgende Antwort habe ich unter Datum 21.12.2017 von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) erhalten:
Warum, verdammt noch mal, hat mich der Tenor dieses Schreibens nicht verwundert? Klar doch, weil auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Teil des bundesdeutschen Unrechtsstaats-Systems ist.
Mängel am Schreiben sind:
Mein Fazit: Auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit versucht zu tarnen und zu täuschen. Ich habe deshalb erwidert und gebeten, dass die Antwort überdacht wird:
Nach meinem Dafürhalten kann die BfDI nicht mehr anders, als zu bewirken, dass das Bundesgesetzblatt III für jedermann zugänglich wird.