Wie auf Seite Passivrubrum Bundestag aufgezeigt, setzt das Verwaltungsgericht Berlin alles daran, die Auskunftsklage gegen das Verfassungsorgan Deutscher Bundestag zu boykottieren.
Die Richter haben das Passivrubrum rechtswidrig so umfirmiert, dass die Verwaltung des Bundestages agieren kann.
Ich kann mich also abstampeln, um diese willkürliche, nicht formelle und nicht rechtsmittelfähige, von der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, Richterin Xalter, bewirkte Änderung der Bezeichnung des Deutschen Bundestages wieder gerade zu biegen. Wo aber Richter zugange sind, kann der Bürger sich abstrampeln, wie er will, er macht keinen Stich gegen eine vorsätzlich vom Richter begangene Rechtsbeugung.
Also was tun?
Ich war so frei, und habe ergänzend zum gemäß meiner Klage beklagten Verfassungsorgan Deutscher Bundestag als weiteren Beklagten Herrn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in die Klage aufgenommen. Nun will ich also auch von ihm wissen:
Ist das Grundgesetz jemals WIRKSAM als
DIE oberste Rechtsnorm in Deutschland eingeführt worden?
Im Gegensatz zum beklagten Verfassungsorgan Deutscher Bundestag kann das Gericht die Klage nicht an die Verwaltung des Bundespräsidialamtes zustellen, sondern sie muss dem Bundespräsidenten selber zugestellt werden. Dieser kann sich nur selber vertreten, bzw. jemandem selber Vollmacht geben, ihn zu vertreten.
Mal sehen, was daraus wird. Die Klagerweiterung vom 15.11.2017 kann hier aufgerufen werden.
Einhergehend mit der Klagerweiterung auf Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde das Passivrubrum des Bundestages den Gegebenheiten angepasst: Seit 24.10.2017 gibt es ja einen 19. Deutschen Bundestag mit 709 Abgeordneten. Diese Änderung der Klage wurde in der Klagerweiterung mit vorgenommen.
Richter schrecken vor keiner Beugung des Rechts zurück, und schon gar nicht vor einem Versuch.
In die angezeigte Auskunftsklage gegen den Bundestag wurde der Bundespräsident mit eingezogen, weil dieser als natürliche Person ja nicht durch einen Verwaltungsjogi vertreten werden kann. Jedenfalls nicht ohne eine vom Bundespräsidenten selber erteilte Vollmacht.
So was hindert aber einen Richter nicht, zu tricksen, zu intrigieren, zu manipulieren. Also wurde im Verfahren analog zur Zustellung der Klage an die Bundestagsverwaltung anstatt an das Verfassungsorgan Deutschen Bundestag die Klage nicht dem Bundespräsidenten, sondern dem Bundespräsidialamt zugestellt.
< Klage wird nicht der beklagten natürlichen Person Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zugestellt, sondern der Verwaltung des Bundespräsidialamt.
< Hinweis auf § 91 Verwaltungsgerichtsordnung VwGO ist von Interesse. Der Hinweis ist als Aufforderung des Gerichts an das Bundespräsidialamt zu werten, der Änderung des Passivrubrum von Deutscher Bundestag auf Bundestagsverwaltung zuzustimmen.
§ 91 VwGO
< Na hoppla, da hat die Richterin doch glatt vergessen, dass von der 2. Kammer aus dem Beklagten Deutscher Bundestag der Deutsche Bundestag - Verwaltung - gemacht wurde. Ob ich das monieren soll?
< Hinweis auf § 91 VwGO ist als Aufforderung des Gerichts an die Bundestagsverwaltung zu werten, umgekehrt der Änderung des Passivrubrum von Bundespräsident auf Bundespräsidialamt zuzustimmen.
Es ist also zu erwarten, dass Bundestagsverwaltung und Bundespräsidialamt den "dezenten" Hinweis der Richterin Dr. Pätzold schon so verstehen, wie er gemeint ist: Jeder stimmt der vom Gericht vorgenommenen Änderung des Passivrubrum des Anderen zu. Werden diese gegenseitigen Erklärungen abgegeben, dann sind in der Rechtssache nachfolgend
und
zu Beklagten geworden.
Damit sind die Verfassungsorgane Deutscher Bundestag und
Bundespräsident als Beklagte aus der "Schusslinie" gezogen.
Beide werden durch die jeweilige Verwaltung ersetzt.
Man kann nur neidlos feststellen. alles das, was man der organisierten Kriminalität zurechnet, ist ein müder Abklatsch gegen den deutschen Bundestag, der durch eine grundgesetzwidrige Gesetzgebung dafür sorgt, dass die Summe aller Bürger bei tätigem Mitwirken bzw. auf Initiative der Richterschaft hin grundsätzlich nicht gegen diejenigen Personen Klage führen kann, die für bestimmte Sachverhalte zuständig sind, sondern es grundsätzlich mit den Verwaltungen, also der Exekutive zu tun bekommt.
Die Staatsmischpoke schützt ihre Täter durch Gesetze.
Ich fühle mich in meiner Meinung absolut bestätigt:
Deutschland ist ein Unrechts- und Verbrecherstaat.
Die Konsequenz aus der vorstehen aufgezeigten Manipulation des Verfahrens bezüglich der beklagten Parteien ist, dass ich die Erweiterung der Klage gegen den Bundespräsidenten zurückziehe, und isoliert eine neue Klage einreiche.
Dann jedenfalls kann § 91 Abs. 1 VwGO nicht greifen, kann sich das Gericht jedenfalls nicht hinter den Entscheidungen "übriger Verfahrensbeteiligter" verstecken, weil es keine gibt. Der Richter muss selber für die Änderung des Passivrubrum gerade stehen.
Also steht dem Verwaltungsgericht Berlin die Rücknahme der Klagerweiterung und die Einreichung einer neuen Klage gegen den Bundespräsidenten ins Haus. Bei dieser muss das Gericht dann bei analogem Agieren wie vorgestellt darlegen, warum es die Änderung des Passivrubrum von Bundespräsident auf Bundespräsidialamt für sachdienlich gem. § 91 Abs. 1 VwGO hält. Da wird das Gericht dann sicher in Erklärungsnot kommen, wenn ihm die Unterstützung der Bundestagsverwaltung nicht zur Verfügung steht (Klage gegen den Bundestag bleibt bestehen).