Jeder Angeklagte, jeder Bürger, der an einem Verfahren beteiligt ist, darf während des Verfahrens Anträge stellen.
Richter auf Probe Dautel hat mir und meiner Rechtsanwältin das Recht entzogen, Anträge zu stellen. Jedenfalls bis zum Ende der Einvernahme der geladenen Zeugen.
Während der Einvernahme "meines Schneck" wurde trotzdem Antrag gestellt, dass der Dienstausweis des Schneck kopiert und zur Gerichtsakte genommen wird. Darauf Richter zur Probe Dautel süffisant (Zitat ziemlich wortgetreu):
"Sie wissen doch, dass Sie keine Anträge stellen dürfen."
So wurde der - in gelblicher Farbe gehaltene - Dienstausweis meines Schneck nicht kopiert, und konnte damit dem nachfolgenden Zeugen, Polizeiobermeister Ziegele, der behauptete, er habe den Ausweis in der Hand gehabt, und er sei weiß gewesen, nicht vorgelegt werden.
Fazit: Richter auf Probe Dautel war nach Einschätzung durchaus bemüht, meine Rechte zu verkürzen, mich qualifiziert gegen die Vorhaltungen zur Wehr setzen zu können.
Nach Abschluss der Einvernahme der beiden geladenen Zeugen - mehr auf Seite Ladung der Zeugen - erklärte Richter auf Probe Dautel generös, dass nun Anträge gestellt werden dürften.
Unter anderem wurde Antrag gestellt
Für die Bescheidung der mündlich vorgetragen und handschriftlich in - für Dritte - faktisch unleserlicher Handschrift der Rechtsanwältin unterbrach Richter auf Probe Dautel für fünf Minuten die Verhandlung. Dabei musste er
Dauer: ziemlich genau fünf Minuten.
Damit ist zu unterstellen, dass Richter auf Probe Dautel sich mit den Anträgen überhaupt nicht befasst hat, sondern nur pro forma das Verfahren unterbrochen hat um den Schein zu wahren, er habe sich mit den Anträgen befasst. Jedenfalls wurden alle Anträge anschließend zurückgewiesen. Begründung: § 420 Abs. 4 STPO
§ 420 STPO Strafprozessordnung
(4) Im Verfahren vor dem Strafrichter bestimmt dieser unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme.
Also hat sich Richter auf Probe Dautel als nichtgesetzlicher Richter mit den Anträgen selber tatsächlich nicht befasst, sondern nur für sich das Recht reklamiert, zu entscheiden, welche Beweismittel beigezogen werden. So wurden die Anträge,
zum Opfer des Richter auf Probe Dautel.
Als Richter auf Probe Dautel die Anträge platt machte, äußerte ich, dass das Verfahren nicht fair sei. Darauf er: wenn Sie mich nochmal unterbrechen, verhänge ich ein Ordnungsgeld. Darauf ich, das Verfahren ist trotzdem nicht fair. Er: Ich verhänge ein Ordnungsgeld von 300 EUR, ersatzweise 4 Tage Haft.
Tja, wenn ein Richter dabei ertappt wird, dass er eine Verfahren nicht fair und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen führt, dann muss er er sich natürlich zur Wehr setzen: Wer will schon berechtigte Kritik hören? Richter auf Probe Dautel jedenfalls nicht.
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