In der Verhandlung am 23.04.2018 habe ich mich zum Sachverhalt eingelassen. Mündlicher Vortrag wie von der StPO gefordert.
Zu einzelnen, besonders relevanten Teilen der Einlassung wird auf gesonderten Seiten noch vorgetragen werden. Grundsätzlich ist im Verfahren die einzig und allein entscheidende Frage:
Ist der Gerichtsvollzieher als Beamter,
oder als Selbständiger unterwegs.
Das Gericht muss die Klärung dieser Frage mit allen Mitteln boykottieren, weil sonst festgestellt werden muss, dass nicht nur mein Schneck, sondern seit 01.08.2012 alle bundesweit tätigen Gerichtsvollzieher unter dem Deckmantel Beamter oder Hilfsbeamte laufen, aber tatsächlich nur so tun, als seien sie hoheitsrechtliche Amtsträger. Tatsächlich sind sie aber als Selbständige unterwegs.
Wird dieser Sachverhalt belegt, bricht das gesamte gegebene Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland zusammen.
Deshalb muss und wird Richter auf Probe Dautel - wohl auf Vorgabe seiner Dienstvorgesetzten - alles daransetzen, die gegebene grundgesetzwidrige Rechtsordnung gegen den Angriff zu schützen.
Dies bedeutet, dass er alles daransetzen muss, das Verfahren zu meinen Lasten zu beenden, mindestens aber zu verhindern dass die relevante Frage zu bescheiden ist die da heißt:
War "mein Schneck" am 11.07.2018 als Beamter,
oder als Selbständiger tätig?
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