Als Folge der Zurückweisung aller nach Ende der Beweisaufnahme gestellten Beweisanträge wurde gegen Richter auf Probe Dautel ein Befangenheitsantrag gestellt. Begründung: § 42 Abs. 2 ZPO.
§ 42 Ablehnung eines Richters
Die rechtswidrige Abweisung der - nach erfolgter Beweisaufnahme - gestellten Beweisanträge rechtfertigte den Befangenheitsantrag. Dieser wurde vom Direktor des Amtsgerichts Waiblingen, Richter Kirbach (vgl. die Ausführungen auf Seite KV Richter), mit Beschluss vom 06.04.2018 zurückgewiesen. Begründung:
Die Beweisanträge wurden zu Unrecht abgelehnt - vgl. die Ausführungen auf Seite Schicksal der Beweisanträge
Zum Ordnungsgeldbeschluss wird gesondert vorgetragen.
Wenn ein Richter vor der Beweisaufnahme Beweisanträge nicht zulässt, aber zusagt, dass diese anschließend "ohne Rechtsverlust" gestellt werden können, diese dann nach der Beweisaufnahme nicht zulässt, weil durch die Beweisaufnahme der Sachverhalt geklärt sei, dann wird hier selbstverständlich voreingenommen agiert. Vom Richter auf Probe Dautel: wurde das Rechtsmittel des Beweisantrags rechtswidrig nicht zugelassen.
Richter Kirbach hat von diesem Sachverhalt Kenntnis gehabt - und trotzdem wie angezeigt entschieden.
Zu § 222a Abs. 2 StPO ist auf Seite keine Prüfung GVP AG WN vorgetragen. .
Richter Kirbach hat wohl aufatmend § 222a StPO eingesetzt: Er selber hat die gegebene Unvereinbarkeit des GVP des Gerichtes mit dem Grundgesetz ja mit zu verantworten.
Der Beschluss des Richters und Direktors des Amtsgerichts Waiblingen belegt, wie Richter - ob fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich sei dahingestellt - an real gegebenen Sachverhalten vorbei "Recht" sprechen.
Auf die aut Seite Schicksal der Beweisanträge aufgezeigten Sachverhalte wurde bereits verwiesen.
Ein besonderer Aspekt aber ist, wie § 222a Abs. 2 StPO eingesetzt wurde, bereits aufgezeigt auf Seite keine Prüfung GVP AG WN
An diesem Befangenheitsantrag und der Vorgeschichte zeigt sich, wie Richter zwar rechtswidrig, aber wirksam verhindern, dass der Bürger Verletzungen seiner Verfassungsrechte wirksam monieren kann.
Weiter zu Wiederaufnahmeantrag.