Nachfolgend das vom nicht gesetzlichen Richter auf Probe Dautel am 14.05.2018 verkündete und am 29.05.2018 zugestellte Urteil.
Gegen das Urteil wurde fristgerecht Berufung eingelegt.
Durch das Urteil wird belegt, dass dieses sich ausschließlich auf die Feststellung und Würdigung des behaupteten Widerstandes gegen den Vollstreckungsbeamten zum Gegenstand hat.
Komplett "unter den Tisch gekehrt" wurde sämtliche Beweisanträge, sämtliche Einwände bezüglich der Rechtsgrundlagen für die von "meinem Schneck" begangen Handlungen, das Gebot der Prüfbarkeit der Zahlungsaufforderungen, mithin die fehlende Rechnungsstellung für die eigenen Gebühren und Auslagen, die das gesamte Handeln des Schneck als rechtswidrig belegen.
Einfach komplett alles, was den behaupteten Widerstand als legal erscheinen lassen könnte, alles, was an rechtlichen Aspekten bei der Würdigung des Sachverhaltes als auch des gesamten Verfahrens geeignet gewesen wäre, einen Freispruch zu bewirken, wurde von Richter auf Probe Dautel - mit absolutem Vorsatz, wie ich unterstelle - im Verfahren beiseite geräumt.
Richter auf Probe Dautel hat das Verfahren zielgerichtet
so geführt, dass er mich verurteilen konnte.
Zielgerichtet wurde ausschließlich isoliert von allen sonstigen Aspekten nur der Frage nachgegangen, ob Widerstand geleistet wurde.
Im Urteil findet sich nichts in Sachen der Fragen
Und der Fragen mehr. Zugehörig auch die Frage,
Alles, was für die Entscheidung, ob die mir unterstellten Handlung strafrechtlich überhaupt relevant hätte sein können, wurde von Richter auf Probe Dautel "unter den Tisch gekehrt" - und findet sich folglich auch nicht im Urteil.
Nur im Sitzungsprotokoll wird man zu diesen Fragen fündig.
Mehr dazu auf den folgenden Seiten.