§ 407 StPO lautet:
Diese gesetzliche Regelung ist zwar geltendes,
aber kein gültiges Recht.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren, das nicht vom Gericht, sondern - siehe oben - vom Staatsanwalt initiiert wird.
Auf seinen Antrag hin, vorausgefertigt auf dem Briefpapier des zuständigen Gerichts, erlässt sodann der zuständige Richter den Strafbefehl, ohne dass der Beschuldigte zuvor vom Richter einvernommen wurde. Also:
Staatsanwalt behauptet Straftat, Richter setzt Strafe fest,
ohne den Angeschuldigten gehört zu haben.
Was hat sowas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Die Ausführungen dazu sind im Schriftsatz vom 07.07.2019 auf den Seiten 19 - 23 enthalten, der zum Landgericht eingereicht wurde.
Belegt ist damit, dass das gesamte Strafbefehlsverfahren weder mit dem Grundgesetz noch mit internationalem Recht zu vereinbaren ist.
Richtern ist dies egal. Sie verhindern aktiv die Überprüfung des § 407 StPO auf Gültigkeit. So VRLG #Skujat im Urteil vom 16.07.2019 lapidar auf Seite 20:
Ein Kommentar ist keine Rechtssetzung, sondern nur eine möglicherweise zutreffende Rechtsmeinung. Das ist Richtern aber egal. Sie benützen Kommentare nur dazu, sich "elegant" von der Verpflichtung zu befreien, fundiert Recht zu sprechen. So hat sich VRLG #Skujat nicht im Mindesten mit den Ausführungen im Schriftsatz vom 07.07.2019 befasst. Und wenn, dann hat er dem Vortrag vorsätzlich das rechtliche Gehör verweigert. Ist doch klar warum:
Hätte VRLG #Skujat § 407 StPO für rechtsunwirksam erklärt, wäre das Strafbefehlsverfahren in ganz Deutschland beendet gewesen.
Das Strafbefehlsverfahren bewirkt eine Verurteilung des Angeschuldigten ohne Verfahren, ohne Anhörung, nur auf Zuruf des Staatsanwaltes.
Das was danach kommt, ist nicht minder mit einem fairen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu führenden Verfahren vereinbar.
Der Richter, der den Strafbefehl erlassen hat,
entscheidet im Widerspruchsfall darüber,
ob sein Strafbefehl zu Recht erlassen wurde.
Kein Richter wird sich die Blöße geben, und aktiv an der Überprüfung mitarbeiten, ob der von ihm erlassene Strafbefehl zu Recht erlassen worden ist. Er wird vielmehr alles daran setzen, seine Entscheidung zu schützen, sein Verhalten als untadelig zu präsentieren. So hat auch Richter auf Probe Dautel im Verfahren am Amtsgericht Waiblingen alles daran gesetzt, den Strafbefehl zu erhalten, mich in meinen Rechten vorsätzlich gelinkt, um seinen Strafbefehl am Leben zu erhalten. .
Richter auf Probe Dautel hat das Verfahren
vorsätzlich zu meinem Nachteil geführt.
Dazu kommt noch, dass er als Richter auf Probe Dautel nicht berechtigt war, den Strafbefehl zu erlassen, noch das anschließende Strafverfahren zu führen.