Gegen die Verurteilung vom 16.07.2019 wurde fristgerecht am 18.07.2019 Revision eingelegt. Diese muss bis ca. Ende September begründet werden.
Mit Datum 30.09.2019 wurde - unter Berücksichtigung des Urlaubs des Rechtsanwalts im August - die Revisionsbegründung fristgerecht zu Gericht eingereicht.
Die Revisonsbegründung kann hier zum selbstlesen heruntergeladen werden. Folgende Teile sind enthalten
Die einzelnen Erläuterungsseiten überlappen vom Inhalt her. Tut mir leid, war aber nicht zu vermeiden.
Gemäß meinem Rechtsanwalt ist der von ihm entdeckte Mangel - Verstoß gegen §§ 249 Abs. 2, 261 StPO - von besonderer Bedeutung.
Es geht darum, dass im Sitzungsprotokoll vom 11.07.2019 für meine schriftlichen Ausführungen das sogenannte Selbstleseverfahren angeordnet wurde. Dieses bedeutet, die schriftlichen Einlassungen wurden nicht im Gericht vorgelesen, sondern jeder Beteiligte erhielt eine Ausfertigung zum selber lesen. Das Verfahren wurde zu diesem Zweck unterbrochen.
Was von VRLG #Skujat dann aber versäumt wurde, ist, im Protokoll festzuhalten, dass die schriftlichen Ausführungen vom Gericht - also auch von den Schöffen oder ehrenamtlichen Richtern - zur Kenntnis genommen wurden. Dieser Nachweis ist von VRLG #Skujat nicht erbracht. Damit ist zu unterstellen:
Die Schöffen haben die schriftlichen Ausführungen
nicht zur Kenntnis genommen.
Dies aber ist ein grundsätzlicher Verfahrensmangel.
Damit muss im Grundsatz allein aus diesem Grund das Urteil vom 16.07.2019 als auch das gesamte Verfahren aufgehoben und erneut durchgeführt werden.
Theoretisch!
Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist unter Datum 25.01.2020 auf der Nebenseite Stellungnahme Staatsanwaltschaft erläutert. Die Stellungnahme kann dort oder hier aufgerufen werden.
Die Stellungnahme des Ersten Staatsanwalts Steinberg dokumentiert das übliche Verhalten der gesamtem Staatsgewalt:
Nichts zugeben, absolut nichts zugeben.
Jeglichen Sachvortrag der Gegenseite abstreiten.
So wird in der Stellungnahme des Ersten Staatsanwalts Steinberg auf den Verweis auf europäisches Recht, dass jedem Angeklagten ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, wenn er sich selber keinen leisten kann, nichts erläutert. Er bezieht sich auf Seite 3 oben seiner Stellungnahme ausschließlich auf die Regelungen in § 140 StPO.
Auf die Stellungnahme des Ersten Staatsanwalts Steinberg wurde vom Rechtsanwalt mit Schriftsatz vom 06.02.2020 Gegenerklärung abgegeben. Bitte selber lesen.
Dabei wurde besonders moniert, dass das Verfahren 1. Instanz am Amtsgericht Waiblingen nicht überprüft wurde, im Grundsatz jeglicher Rechtskontrolle entzogen ist.
Wie zu erwarten haben die Richter des Oberlandesgerichts nicht die Rechte des Bürgers im Allgemeinen und meine im Besondern geschützt, sondern die grundgesetzwidrige Rechtsordnung, die als Grundlage nur den systematischem Betrug des Bürger durch vorsätzliche systematische Verletzung seiner Rechte bassiert.
Die Richter #Dr.Belling, #Stengel und #Kemmner haben am 1. April 2020 die Revision kurz und schmerzlos (für sie) beerdigt:
also wieder einmal der Beweis, dass bundesdeutsche Rechtsprechung mit Recht sprechen nicht das Geringste zu tun hat.
Vor allem ist solche Rechtsprechung
grundsätzlich unvereinbar mit dem Grundgesetz, ...
... denn alle konkreten Beanstandungen wurden nicht geprüft, wurde nicht konkret nachgewiesen, dass diese keine Verletzungen meiner Rechte bewirkt haben.
Mein Fazit aus dem Verfahren von Strafbefehl bis zum Beschluss des OLG Stuttgart:
Richter sind Verbrecher. Ultimativ.
Ob es noch ein Rechtsmittel dagegen gibt, wird noch besprochen werden.
Wenn nicht wäre der nächste Schritt die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht mit bekanntem Ausgang: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen."
Das heißt, der Bürger kann sich sinngemäß totlaufen
in seinem Anspruch, von Richtern und Gerichten
gerecht behandelt zu werden.
Ich träume also davon, dass die Revision erfolgreich ist, und das Urteil des VRLG #Skujat vom 16.07.2019 aufgehoben wird. Und dann? Dann wird das gesamte Verfahren von vorne neu beginnen.
Der Unterschied:
Die Folge jedenfalls wäre, wie zu unterstellen ist, dass die gegebene beschissene und bis auf die Knochen ungültige Rechtsordnung faktisch zu Grabe getragen wird. Und dann?
Wenn ich diese Vision umsetzen könnte, das wär was.
Da würde mir das Herz aufgehen.
Fazit: Nix war es, jedenfalls bis hierhin.