Gegen die Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle von der Staatsanwaltschaft Stuttgart als auch gegen den ermittelnden Polizeibeamten PKA Hadun wurden Fachaufsichtsbescherden eingereicht. Rechtsgrundlage ist Artikel 17 Grundgesetz, das Petitionsrecht.
Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle ist als solche verpflichtet, nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes zu ermitteln und zu bewerten. Frau Staatsanwältin hat aber, nachdem am 12.07.2021 von PKA Hadun die Strafanzeige mit Ermittlungsbericht übergeben wurde, am 15.07.2021 in einem Telefonat mit dem Polizeibeamen erklärt, dass es ausreicht, die Seite "Wegweiser" zu bewerten, da diese bereits den Straftatbestand der Verunglimpfung von Staat und desssen Symbolen gemäß § 90a StGB erfüllen würde.
Daraufhin überarbeitete PKA Hadun vermutlich auch die Strafanzeige, in jedem Fall aber den Ermittlungsbericht.
Da aber die gesamten Webseite von Polizeibeamten zur Sicherung heruntergeladen wurde, diese mehrere hundert Seiten umfasst, wurden faktisches alles auf diesen hunderten Seiten möglicherweise weiter gegebenes Belastendes als auch Entlastendes ignoriert.
Die Fachaufsichtsbeschwerde:
Vorab per Fax 0711/212-2899
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastraße 23
70182 Stuttgart
16. November 2021
Fachaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle, Staatsanwaltschaft Stuttgart
Hier: Ermittlungsverfahren 8 Js 27185/21 Staatsanwaltschaft Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren
gegen Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle, Staatsanwaltschaft Stuttgart, wird Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt. Es wird beanstandet:
1. Die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte wurde nach Einschätzung unter der Leitung der Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle manipuliert
2.Staatsanwältin dos ‚Reis Rodrigues Härle hat vorsätzlich unterbunden, dass die ermittelnden Polizeibeamten entlastende Aspekte und Beweismittel bei der Ermittlung beachtet haben.
Begründung:
Zu 1.
Von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle, wurde mit Verfügung vom 14.06.2021 das Polizeipräsidium Aalen mit gegen mich von der Staatsanwaltschaft Görlitz anhängig gemachte Ermittlungen wegen behaupteter Verunglimpfung des Staates und seine Symbole gemäß § 90a StGB beauftragt. Die Beschuldigungen beziehen sich auf die Webseite www.unrechsstaat-brd.de.
Vom PP Aalen wurde am 05.07.2021 intern Auftrag gegeben, die Webseite als Beweismittel zu speichern. Diese Speicherung wurde am 12.07.2021 vorgenommen und die Ermittlungen am gleichen Tag an die Kriminalinspektion 6, Waiblingen, zu Händen von KHK Reutter abgegeben.
Auch am 12.07.2021 wurde von PKA Hadun, Kriminalinspektion Waiblingen, Strafanzeige gegen mich ausgefertigt und ein Ermittlungsbericht beigefügt.
Beweis: Strafanzeige vom 12.07.2021 – Anlage 1
Es wird unterstellt, dass diese Strafanzeige vom 12.07.2021 nebst Ermittlungsbericht unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgereicht wurde
In einem Telefonat vom 15.07.2021 wurde PKA Hadun von Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle auf folgendes hingewiesen:
„Das Schriftmaterial „Wegweiser“ der Webseite, welches der Akte zu entnehmen ist, erfüllt bereits den Tatbestand des § 90a StGB und reicht somit für die Akte aus.“
Beweis: Telefonnotiz vom 15.07.2021 – Anlage 2
Es wird unterstellt, dass daraufhin von PKA Hadun der Ermittlungsbericht „überarbeitet“ und unter Datum 25.07.2021 neu ausgefertigt wurde.
Beweis: Ermittlungsbericht vom 25.07.2021 – Anlage 3
Es wird unterstellt, dass die Strafanzeige vom 12.07.2021 unter beifügen des „überarbeiteten“ Ermittlungsberichtes sodann erneut zur
Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht wurde, denn der in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Stuttgart befindliche Strafanzeige ist dort gemäß Eingangsstempel erst am 03.08.2021 (Anlage 1) eingegangen.
Es wird also unterstellt, dass die Strafanzeige vom 12.07.2021 nebst Ermittlungsbericht, die sehr zeitnah an die Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgereicht wurde, aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte zugunsten der überarbeiteten Fassung, Eingang am 03.08.2021, entfernt wurde.
Es wird also die Manipulation der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte unterstellt.
Bemühungen des Beschwerdeführers auf Aushändigung des Ermittlungsberichtes vom 12.07.2021 blieben bisher erfolglos,
Zu 2.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, bei Ermittlungen nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu bewerten.
Dieser Verpflichtung auf objektive Ermittlungsarbeit hat Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle vorsätzlich nicht entsprochen, als sie PKA Hadun im Telefonat vom 15.07.2021 unmissverständlich zu verstehen gab, dass sie außer der Wertung der Seite „Wegweiser“ keinen weitere Wertung wünsche
Die Webseite www.unrechtstaat-brd.de besteht jedoch aus einigen hundert Seiten, die samt und sonders als Beweismittel von PD Aalen zur Sicherung heruntergeladen wurden, und PKA Hadun auch vorlagen. In den Seiten weiter enthaltenes, möglicherweise belastendes als auch entlastendes Material wurde von PKA Hadun, jedenfalls als Folge des Telefonats vom 15.07.2021, nicht weiter beachtet, und der Ermittlungsbericht vom 12.07.2021, dessen Existenz unterstellt wird, „überarbeitet“. Die Folge: Im Ermittlungsbericht vom 25.07.2021 wird nur noch auf die Seite „Wegweiser“ abgehoben und die Strafanzeige damit begründet.
Es ist also auch zu unterstellen, dass von PKA Hadun nicht nur der Ermittlungsbericht, sondern auch die Strafanzeige vom 12.07.2021 „überarbeitet“ wurde – auf, dezent ausgedrückt, Anregung von Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle.
Der Beschwerdeführer moniert, dass Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle unmittelbar Einfluss auf die Ermittlungen genommen hat, diese beschränkt hat auf ihrer Meinung nach ausschließlich belastendes Material, die Wertung entlastenden Materials also vorsätzlich unterbunden hat
Mit freundlichem Gruß
Ich bin auf die Reaktion gespannt.
Eine analoge Fachaufsichtsbeschwerde gegen PKA Hadun wurde zum Polizeipräsidium Aalen eingereicht. Dieser hat ja, sozusagen auf Zuruf, mindestens den Ermittlungsbericht nachträglich "bearbeitet", vor allem aber dabei unterlassen, jegliches in den Seiten der heruntergeladenen Webseite möglicherweise Entlastendes ignoriert.
Die Fachaufsichtsbeschwerde:
Vorab per Fax 07361/580-135
Polizeipräsidium Aalen
Böhmerwaldstraße 20
73431 Aalen
15. November 2021
Fachaufsichtsbeschwerde gegen PKA Hadun, KI 6 Waiblingen
Hier: Ermittlungsverfahren ST/1146111/2021 bzw. 8 Js 27185/21 Staatsanwaltschaft Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren
gegen Herrn PKA Hadun, Kriminalinspektion 6, Waiblingen, wird Fachaufsichtsbeschwerde eingelegt. Es wird beanstandet:
Herr PKA Hadun hat nach Einschätzung sowohl die Strafanzeige vom 12.07.2021, mit höchster Wahrscheinlichkeit aber den der Strafanzeige vom 12.07.2021 beigefügten Ermittlungsbericht nachträglich geändert, so zur Manipulation der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte beigetragen bzw. diese erst ermöglicht.
Begründung:
1.
Von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle, wurde mit Verfügung vom 14.06.2021 das Polizeipräsidium Aalen mit gegen mich von der Staatsanwaltschaft Görlitz anhängig gemachte Ermittlungen wegen behaupteter Verunglimpfung des Staates und seine Symbole gemäß § 90a StGB beauftragt. Die Beschuldigungen beziehen sich auf die Webseite www.unrechsstaat-brd.de.
Von der KPDir Waiblingen wurde am 05.07.2021 intern Auftrag gegeben, die Webseite als Beweismittel zu speichern (ERS/1146111/2021). Diese Speicherung wurde am 12.07.2021 vorgenommen und die Ermittlungen am gleichen Tag an die Kriminalinspektion 6, Waiblingen, zu Händen von KHK Reutter abgegeben.
Auch am 12.07.2021 wurde von PKA Hadun, Kriminalinspektion 6, Waiblingen, Strafanzeige gegen mich ausgefertigt und ein Ermittlungsbericht beigefügt.
Beweis: Strafanzeige vom 12.07.2021 – Anlage 1
Es wird unterstellt, dass diese Strafanzeige vom 12.07.2021 nebst Ermittlungsbericht unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgereicht wurde.
In einem Telefonat vom 15.07.2021 wurde PKA Hadun von Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle auf folgendes hingewiesen:
„Das Schriftmaterial „Wegweiser“ der Webseite, welches der Akte zu entnehmen ist, erfüllt bereits den Tatbestand des § 90a StGB und reicht somit für die Akte aus.“
Beweis: Telefonnotiz vom 15.07.2021 – Anlage 2
Es wird unterstellt, dass daraufhin von PKA Hadun der Ermittlungsbericht „überarbeitet“ und unter Datum 25.07.2021 neu ausgefertigt wurde.
Beweis: Ermittlungsbericht vom 25.07.2021 – Anlage 3
Es wird unterstellt, dass die Strafanzeige vom 12.07.2021 unter beifügen des „überarbeiteten“
Ermittlungsberichtes sodann erneut zur Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht wurde, denn der in der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Stuttgart befindliche Strafanzeige ist dort gemäß
Eingangsstempel erst am 03.08.2021 (Anlage 1) eingegangen.
Es wird also unterstellt, dass die Strafanzeige vom 12.07.2021 nebst Ermittlungsbericht, die sehr zeitnah an die Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgereicht wurde, aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte zugunsten der überarbeiteten Fassung, Eingang am 03.08.2021, entfernt wurde.
Es wird also die Manipulation der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte mit aktiver Beihilfe des PKA Hadun unterstellt.
Bemühungen des Beschwerdeführers auf Aushändigung des Ermittlungsberichtes vom 12.07.2021 blieben bisher erfolglos,
2.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch ermittelnde Polizeibeamte sind verpflichtet, bei Ermittlungen nicht nur belastendes, sondern auch entlastende Sachverhalte zu ermitteln und zu bewerten.
Die Webseite www.unrechtstaat-berd.de besteht
jedoch aus einigen hundert Seiten, die samt und sonders als Beweismittel zur Sicherung heruntergeladen wurden, und PKA Hadun auch vorlagen. In den Seiten enthaltenes, sowohl möglicherweise weiter
belastendes als auch entlastendes Material wurde von PKA Hadun, jedenfalls als Folge des Telefonats vom 15.07.2021, nicht weiter beachtet, und der Ermittlungsbericht vom 12.07.2021, dessen
Existenz unterstellt wird, „überarbeitet“. Die Folge: Im Ermittlungsbericht vom 25.07.2021 ist nur unter Verwendung der Seite „Wegweiser“ strafrechtlich ermittelt worden und zwar so, dass ein Tatvorwurf zwingend konstruiert wurde.
Der Verpflichtung auf objektive Ermittlungsarbeit könnte PKA Hadun mit der – als gegeben unterstellten - Erstfassung des Ermittlungsberichts möglicherweise entsprochen haben. Nachfolgend zum Telefonat mit Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle am 15.07.2021 wurde wenigstens der Ermittlungsbericht „überarbeitet“, und nur noch belastendes Material per exklusiver Bewertung der Seite „Wegweiser“ genutzt. Sämtliche als Beweismittel auf CD/DVD vorliegenden Inhalte aller sonstigen Seiten der Webseite wurden ignoriert.
Nach Meinung des Beschwerdeführers hat PKA Hadun auf „Anregung“ durch Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle außer der Seite „Wegweiser“ vorsätzlich jegliches sonstige gegebene belastende als auch entlastende Material aus der heruntergeladenen Webseite bei der Ausfertigung des zweiten Ermittlungsberichtes nicht mehr gewertet.
Es ist also zu unterstellen, dass von PKA Hadun nicht nur der Ermittlungsbericht, sondern auch die Strafanzeige vom 12.07.2021 „überarbeitet“ wurde – auf, dezent ausgedrückt, Anregung von Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle.
Der Beschwerdeführer moniert, dass PKA Hadun der Anregung von Staatsanwältin dos Reis Rodrigues Härle entsprochen hat, und vorsätzlich und nachträglich die Ermittlungsarbeit nur noch auf die Seite „Wegweiser“ beschränkt hat. Die Möglichkeit, entlastendes Material aufzufinden und zu bewerten, wurde nicht wahrgenommen.
Das Polizeipräsidium wird aufgefordert aufzuklären, ob PKA Hadun sowohl Strafanzeige vom 12.07.2021 nebst
Ermittlungsbericht „überarbeitet“ und die überarbeitete Fassung nachfolgend ersatzweise an die Staatsanwaltschaft Stuttgart übergeben hat, was dort die Manipulation der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsakte ermöglicht hat.
Mit freundlichem Gruß
Auch hier bin ich auf die Reaktion gespannt.
Wenn man eine Entscheidung eines Staatsanwaltes moniert, weil dieser eine Srafanzeige mit der Begründung, er habe "nichts" erkannt, zurückgewiesen hat, dann wird die Beschwerde dagegen von der Generanstaatsanwaltschaft im Eilverfahren beerdigt. Pauschale Begründung: Die Entscheidung des Staatsanwaltes sei nicht zu beanstanden.
So werden Straftäter geschützt - von der Strafverfolgungsbehörde. Aber nur, wenn diese der Staatsgewalt angehören.
Im Fall aber werden die Entscheidungen über die zu Recht erhobenen Fachaufsichtsbeschwerden verschleppt, sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft als auch vom Polizeipräsidium Aalen. Dabei will ich doch nur, dass das anstehende Strafverfahren gegen mich auf der Grundlage der Strafanzeige durchgeführt wird, die am 12.07.2021 von PKA Hadun ausgefertigt wurde.
Mit Schreiben vom 21.12.2021 wurden die Entscheidungen von Generalstaatsanwaltschaft und Polizeipräsidium angemahnt.
Und, hoppla, bereits mit Schreiben vom 29.12.2021 nimmt die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Verwaltungsabteilung, Bezug auf meine Beschwerde vom 15.11.2021 und gibt das Aktenzeichen bekannt, unter dem die Sache anhängig ist: Di.B 103/2021
Mit Schreiben vom 03.01.2022 hat das Polizeipräsidium Aalen nachgezogen und mitgeteilt, dass auch die Fachaufsichtsbeschwerde gegen PKA Hadun an die Staatsanwaltschaft agegeben wurde. Aktenzeichen: auch Di.B 103/2021.
Auf Beanstandung hin, dass die Fachaufsichtsbeschwerden von der Verwaltung der Staatsanwaltschaft Stuttgart bearbeitet werden sollen, keine Reaktion kam, wurden die Beschwerden mit Schreiben vom 25.01.2022 zurückgezogen. Es wurde angezeigt, dass die angezeigten Sachverhalte im Strafverfahren zu behandeln sind.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart keinen Grund mehr, den Strafantrag zum Gericht gegen mich zu verschleppen: Das Strafverfahren muss rechtshängig gemacht werden. Allenfalls noch das Gericht kann das Verfahren stoppen, indem es den Strafantrag nicht zulässt - soweit dies möglich ist.
Wenn dies passiert, dann darf ich unbestritten von der Staatsgewalt behaupten:
Deutschland ist ein Unrechts- und Verbrecherstaat.