Mit Schreiben vom 31.01.2022, vorab am gleichen Tag der Staatsanwaltschaft Stuttgart per Fax zugestellt, wurde
Selbstanzeige wegen Verunglimpfung des Staates
und seiner Symbole gemäß § 90a StGB erstattet.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Staatsgewalt, das Ermittlungsverfahren zu beenden:
1.
Die Beendigung durch Gerichtsurteil, wobei durchaus sein kann, dass das Gericht das Verfharen derart manipulativ betreibt, dass außer den im Strafantrag gelisteten Vorhaltungen nichts weiter qualifiziert verhandelt wird. Beispiel auf Seite 13.3 Unter Anklage, als Richter am Landgericht Skujat per vorsätzlicher Beugung jeglicher mir zur Verfügung stehenden Rechte vorsätzlich eine Verurteilung bewirkt hat, obwohl keine Straftat gegeben war.
2.
Die Staatsanwaltschaft kann das Ermittlungsverfahren sang- und klanglos, unter Vremeidung jeglichen Aufsehens, einfach einstellen.
Punkt 2 zugehörig ist, dass der Staatsanwaltschaft keine Erlaubnis zur Durchführung des Strafverfahrens erteilt werden kann. Hierzu § 194 Abs. 3 StGB:
§ 194 StGB Strafantrag
(4) Richtet sich die Tat gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder eine andere politische Körperschaft im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, so wird sie nur mit Ermächtigung der betroffenen Körperschaft verfolgt.
Da mit der Webseit z. B. auch der Bundestag als Gesetzgeber "verunglimpft" wird, steht also im Raum, dass die Anklage nicht stattfindet, weil
Keiner von dieser Liste dürfte ein Interesse haben qualifiziert prüfen zu lassen, ob meine Ausführungen in der Webseite zu beanstanden sind oder nicht.
Ich dagegen lege absoluten Wert darauf, dass das Strafverfahren stattfindet und qualifiziert der gesamte Vortag in der Webseite www.unrechtstaat-brd.de dahingehend geprüft wird, ob die Ausführungen
zu bewerten sind. Deshalb heute die
SELBSTANZEIGE wegen des Verdachts auf Verunglimpfung
des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB.
ohne konkret gegebene Bezeichnungen von Richtern als Verbrecher und ähnliches mehr zu beanstanden, wurde die vorstehende Begründung in der Selbstanzeige übernommen, aber um die nachfolgende Liste ergänzt:
Menuepkt. |
Seitenname Zitat |
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Prolog |
Prolog Inkraftsetzung von Recht
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Prolog Das Grundgesetz
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Prolog Die Gesetzgebung
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Prolog der Bundestag
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1.1 |
BRD-Gründung legal?
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Grundgesetzwidrige Rechtsordnung
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Schutz der Verfassungsorgane
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1.2 |
Gesetzliche Richter – na und?
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1.3 |
Meineidrichter
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BVerfG statt GG
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2.0 |
Nach Hitler, vor BRD
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6.0 |
Tödliche BVerfG-Rechtsprechung
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8.0 |
Beugung Artikel 97 und 101 GG
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Landesverfassungsrichter
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11.0 |
Verbrecherischer Bundestag
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Der Betrug durch Art. 93, 94 GG
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12.1 |
Der Bundespräsident
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12.2 |
Straftäter Bundestag
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Wg. Staatsangehörigkeitsausweis
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12.2.1 |
Recherche zu StGB
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12.9 |
Staatsanwälte
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12.11 |
18 M 1636/19 AG Waiblingen
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13.3 |
Richter Skujat spricht „Recht“
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15.0 |
Machtgeile Parteien
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15.1 |
Grundgesetz und Wiedervereinigung
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Beantragt ist:
Zu prüfen ist im anstehenden Strafverfahren die gesamte Webseite unrechtsstaat-brd.de und ob alle oder nur ein Teil der darin getätigten Aussagen als freie Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptungen oder als strafbare Handlungen gemäß § 90a Abs. 1 StGB zu bewerten sind.
Nun bleibt abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft mit dieser Selbstanzeige anstelle.
Aber: Wenn die Staatsanwaltschaft hier tätig wird,
muss sie mir beweisen, dass meine Aussagen falsch sind.
Da geht es dann wirklich an das Eingemachte.