Heute kam die Nachricht, dass der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen neuen Erbschaftssteuergesetz zugestimmt hat.
Das grundsätzliche Problem an der Gesetzgebung des Bundes, soweit der Bundesrat daran beteiligt ist, dass durch Artikel 50 Grundgesetz die Bürger der Länder insgesamt von der Beteiligung an der Gesetzgebung ausgeschlossen sind.
Im Bundesrat werden die Länder jedoch nicht durch die Landesgesetzgeber, zum Beispiel den Landtag des Landes Baden-Württemberg, vertreten, sondern durch die Regierungen der Bundesländer.
Damit sind die Bürger der Länder von der unmittelbaren Beteiligung an der Gesetzgebung des Bundes ausgeschlossen.
Die Gesetzgebung erfolgt durch
den Bundestag (Legislative), und den Bundesrat (Exekutive)
Damit ist bereits bei der Gesetzgebung von Bundesrecht dann das Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen, wenn der Bundesrat einem Bundesgesetz zustimmen muss, damit es gültiges Recht werden kann. Mehr.
Durch diesen Sachverhalt ist belegt, wie wichtig es für uns Bürger ist, dass wir die Regeln bestimmen können, nach denen wir regiert werden. Derzeit aber bestimmt die Staatsgewalt die Regeln, denen wir als Volk und Bürger unterworfen sind.