Kurzinfo:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt - durch ungesetzliche Bundesverfassungsrichter. Damit ist die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung verfassungswidrig
und nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.07.2015 das vom Bundestag beschlossene Betreuungsgeld für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nichtig, weil das Gericht nicht verfassungskonform besetzt gewesen ist - wie seit 1951 durchgängig. Diese Behauptung ist an zwei
Kriterien festzumachen:
Damit ist der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht verfassungskonform besetzt gewesen, als er in Sachen des Betreuungsgeldes Urteil gesprochen hat.
Damit ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nichtig, wie alle anderen seit 1951 auch.
Den Bundestag, die Bundesregierung, die Bundesverfassungsrichter als auch die sonstige Richterschaft interessiert dies allerdings kein Stück. So lange kein Bürger gegen diesen Sachverhalte
angeht, angehen kann, bleibt alles wie gehabt. Und wenn einer aufmuckt, wird er von der rechtsprechenden Gewalt platt
gemacht, von der Kaste der Parteipolitiker und Behördenvertreter ignoriert - oder zum Querulanten abqualifiziert.
Wenn wir Bürger wollen, dass das Bundesverfassungsgericht verfassungskonform besetzt ist, dann müssen wir selber tätig werden.
Wählt bei der nächsten Bundestagswahl
in den Wahlkreisen nur parteilose Bürger!
Nur dann haben wir eine Chance, dass im Bundesverfassungsgericht irgendwann einmal gesetzliche Richter sitzen, und keine Abgeordneten oder Freunde der Parteienlandschaft.