Was passiert denn, wenn sich CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nicht auf eine Jamaika-Koalition einigen?
Der Bundestag ist weiter verpflichtet,
einen Bundeskanzler zu wählen.
Es greift Artikel 63 GG
Artikel 63 GG
Also folgendes Szenarium ist im Fall des Nichtzustandekommens der geplanten Jamaika-Koalition die Folge.
Die CDU/CSU wird als größte Fraktion einen Kandidaten vorschlagen. Wenn Merkel sich das antut, gut, ansonsten wird jemand anders vorgeschlagen.
Gemäß Art. 63 Abs. 1 GG wird der Vorgeschlagene vom Bundespräsident als Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers vorgeschlagen. Wird er gewählt: Gut.
Wird er nicht gewählt, geht es gem. Art. 63 Abs. 3 GG einen anderen Kandidaten wählen. Also könnten sich
um das Amt des Bundeskanzlers bewerben - und zwar völlig losgelöst von der Zustimmung ihrer Partei.
Selbst Horst Seehofer könnte sich um das Amt bewerben!
Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann.
Wird wieder keiner der vorgeschlagenen gewählt, gibt es einen weiteren Wahlgang in dem dann der Kandidat gewählt ist, der die meisten Stimmen auch sich vereinigen kann. Das Quorum 50 % plus eine Stimme ist dann obsolet.
Platzt Jamaika und kommt auch CDU/CSU und SPD nicht zustande, bekommt Deutschland eine Minderheitsregierung.
Nichts daran ist schädlich.
Im Gegenteil, Deutschland nähert sich der Demokratie. Denn nun kann eine Regierung nicht mehr den Bundestag beherrschen, sondern muss die Mehrheit der Abgeordneten bei jedem Ansinnen auf's Neue von der Richtigkeit und Notwendigkeit des Vorhabens überzeugen.
Fraktionszwang ade!
Würden die Parteien dann eingreifen, und politische Spielchen betreiben, ihre Abgeordneten zu einem bestimmten Verhalten nötigen, wie es ja derzeit der Fall ist, dann würde jedenfalls auch der letzte bundesdeutsche Dödel begreifen, dass Parteien im Grundsatz grundgesetzwidrige Vereine sind.
Das wäre doch immerhin mal ein positives Ergebnis.