Kurzinfo:
Bundespräsident Gauck moniert Dunkeldeutschland, und ist selber Teil davon. Er weiß genau, dass seine Wahl zum Bundespräidenten weder gesetzes- noch grundgesetzkonform war, sondern er ins Amt manipuliert wurde - wie alle anderen seiner Vorgänger auch.
Aktuell plustert sich Bundespräsident Gauck auf:
Gauck lobt Engagement gegen "Dunkeldeutschland"
Bundespräsident Gauck hat in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft das positive Verhalten gegenüber Asylsuchenden gewürdigt.
Bundespräsident Joachim Gauck hat bei seinem Besuch in einem Berliner Flüchtlingsheim die Arbeit von Freiwilligen und sozialen Diensten für Asylbewerber in Deutschland gewürdigt. Die vielen
Helfer seien ein tolles Zeichen an die Hetzer und Brandstifter. Sie würden den Flüchtlingen ihr Selbstwertgefühl zurückgeben. Das Engagement der Freiwilligen würde zeigen, dass es "ein helles
Deutschland" gebe, sagte Gauck. "Das stellt sich dem Dunkeldeutschland leuchtend gegenüber, das wir empfinden, wenn wir von Attacken auf Asylbewerberunterkünfte oder gar fremdenfeindlichen
Aktionen gegen Menschen hören." Die Krawalle im sächsischen Heidenau kritisierte er scharf.
"Es wird keinen Deutschen geben, der sich hier erlauben würde, Verständnis für diejenigen zu zeigen, die als Hetzer und Brandstifter unser Land verunzieren", sagte Gauck. "Ihr repräsentiert uns nicht, und wir werden schon gar nicht dulden, dass Rechtsbrecher (...) im Ausland und im Inland für dieses Deutschland stehen, das sich heute als offenes und hilfsbereites Land darstellt."
Und wen repräsentiert Gauck? Als in sein Amt manipulierter Bundesprädsident ganz bestimmt kein "helles Deutschland".
Seit 1949 wurde noch nie ein Bundespräsident grundgesetz- bzw. gesetzeskonform in sein Amt gewählt. Bei allen Wahlen wurde die Wahl manipuliert.
Das liegt daran, dass der Bundespräsident immer von einer gleichen Zahl von Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Zahl von Länderdelgierten gewählt werden muss. Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz:
Das heißt, dass die Anzahl der Mitglieder der Bundesversammlung immer eine gerade ist. Das war aber zum Beispiel nicht so bei der Wahl des Bundespräsidenten anno 2004
Gegeben waren 602 Mitglieder des Bundestages, aber 603 Länderdelegierte, also eine ungerade Zahl, unvereinbar mit Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz. Begründung: Die Länder entsandten einen Delegierten mehr als der Bundestag Mitglieder hat, weil die Anzahl der Länderdelegierten bereits festgesetzt war, als ein Mitglied des Bundestages
starb, der ein Überhang-Mandat innehatte, das nicht nachzubesetzen war. (Dann hätte man eben in einem Land das Kontingent der Länderdelegierten kürzen müssen.)
Das Problem ist ein grundsätzliches, nämlich dass nach dem Zusammentritt der Bundesversammlung nicht durch namentlichen Aufruf aller Mitglieder
geprüft wird, ob die Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz besetzt und damit beschlussfähig ist. Wäre diese Prüfung der Beschlussfähigkeit der Bundesversammlung in 2004 vollzogen
worden, hätte die Wahl des Bundespräsidenten nicht stattfinden dürfen. Also setzt "man" sich grundsätzlich über die Pflicht hinweg, feststellen zu müssen, ob die Bundesversammlung
grundgesetzkonform besetzt ist oder nicht.
Wer kann Wahlvorschläge zur Wahl des Bundespräsidenten machen? § 9 Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung BPräsWahlG gibt Antwort: