ZDF Frontal am 13.03.2018, Bericht über Justizversagen in Deutschland. Bericht aufrufen.
Auszugsweise Zitierung:
Nach Recherchen von Frontal 21 fehlen bundesweit 1.948 Richter und Staatsanwälte. Eine Datenerhebung bei allen Justizbehörden der Bundesländer hat ergeben, dass die Mehrzahl der Länder weit hinter den eigenen Zielvorgaben zurückbleibt. So fehlen in Nordrhein-Westfalen 445, in Hessen 344 und in Baden-Württemberg 220 Juristen. Lediglich Sachsen und Thüringen erfüllen ihr Soll.
Für Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist die mangelnde Ausstattung einer der Gründe, warum die Justiz "erhebliche Probleme" habe, "ihrem Auftrag gerecht zu werden". "Hier muss Politik handeln", fordert Gnisa. "Wir brauchen eine vernünftige Personal- und Sachmittelausstattung." Der Deutsche Richterbund beklagt seit Jahren den Personalmangel in der Justiz. Die Folge sind Aktenberge, überlange Verfahren und verschleppte Prozesse.
Mehr über den Link.
Zur Sendung gibt es auch ein Manuskript. Auszüge daraus:
Die Folge der Unterbesetzung der Gerichte bewirkt ab und an einen Strafrabatt für Straftäter. Mehr im Manuskript oder im Bericht.
"Personalmangel in der Justiz - in ganz Deutschland ist das ein Problem. Das zeigt eine Frontal 21-Umfrage in allen 16 Bundesländern. Das Ergebnis: Fast überall gibt es weniger Personal als erforderlich. Insgesamt fehlen 1948 Richter und Staatsanwälte." Zugehörig die folgenden Aussagen:
Zu den von Frontal 21 genannten fehlenden 1.948 Richtern und Staatsanwälten kommen nämlich sämtliche
dazu, die gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zu Ausbildungszwecken oder aus zwingenden Gründen eingesetzt werden und nur an Entscheidungen mitwirken dürfen. Grundlage u. a.:
BVerfGE 14, 156 und § 29 DRiG
1. Nach Art. 97 Abs. 2 und Art. 92 GG müssen Berufsrichter grundsätzlich hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sein. Richter, bei denen diese Garantien der persönlichen Unabhängigkeit fehlen, dürfen nur aus zwingenden Gründen herangezogen werden; sie müssen möglichst gleichmäßig auf Gerichte, Kammern und Senate verteilt werden.
2. Entscheidungen, bei denen ohne zwingende Gründe Richter mitgewirkt haben, die nicht hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind, verletzen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und die Rechtsgarantie bei Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG).
Damit ist zu unterstellen, dass in Baden-Württemberg nicht nur 220, sondern so um die 400 Richter und Staatsanwälte fehlen.
Um die Fehlbesetzung zu vertuschen, zu verschleiern, werden an den Gerichten vorsätzlich Hilfsrichter eingesetzt, im Wissen, dass deren Einsatz bewirkt, dass das Gremium den Status als Gericht verliert.
Da aber die Richter selber entscheiden, ob ihr Gericht
ordnungsgemäß besetzt ist, ist jede Einwendung sinnlos:
Die Richter machen alle Einwendungen platt.
Auf der Strecke bleibt mit absolutem Vorsatz seitens der Richter
das Recht der Bürger auf den gesetzlichen Richter.
Mehr z. B. auf den Seiten Keine gesetzlichen Richter und Beugung Art. 97 und 101 GG jeweils mit Unterseiten und weiteren Verlinkungen.
Deshalb sind Richter auch systematisch darum bemüht, ihre Geschäftsverteilungspläne unter Verschluss zu halten, keine Kopien auszureichen. Im Internet werden so ebenso systematisch Geschäftsverteilungspläne publiziert, die nicht gültig sind.
Richter sind Meister im Tarnen und Täuschen der Bürger,
wenn es um ihren Status als gesetzlicher Richter geht.