Hinweis: zum Thema auch die blog #2018-26, -28 bis -33 beachten.
Es geht nicht um das übliche arm oder reich, sondern um den Staatsangehörigkeitsausweis. Hat man ihn, oder hat man ihn nicht?
In der Antwort des BW-Minister Thomas Strobl auf eine kleine Landtagsanfrage wegen der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen ist eine Liste enthalten, in welchen Städten und Landkreisen im Zeitraum von 2009 bis 2017 (Stand der Auskunft) wie viele Ausweise ausgestellt wurden. Gesamt ausgestellt wurden 8.800 Ausweise.
Frage dazu: Sind in dieser Zahl alle Beamten mit enthalten, die im Zeitraum von 2009 bis 2017 einen Staatsangehörigenausweis beantragt und erhalten haben, damit sie verbeamtet werden konnten? Oder Ärzte, die ohne nicht approbieren konnten? Es ist zu unterstellen, dass die Zahl der Empfänger des Ausweises weit höher liegt, wenn man diese Personengruppen mit einbezieht. Wurde von Minister Strobl bezüglich der tatsächlichen Zahlen also getarnt und getäuscht? Es ist zu unterstellen.
Wenn aber Beamte etc. in der Liste mit erfasst sind, dann repräsentieren diese die absolute Mehrheit.
Jeder, der Beamter werden will, benötigt gemäß § 7 Bundesbeamtengesetz BBG den Staatsangehörigkeitsausweis (Sta-Ausweis) gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz, weil er sonst nicht in das Beamtenverhältnis übernommen wird. Das gilt für jeden Polizisten, jeden Richter, jeden Gerichtsvollzieher, jeden Rechtspfleger, jeden sonstigen Beamten. (Zum Beispiel aber auch z. B. für Ärzte.)
Ist der Inhaber dieses Ausweises ein Beamter, ein Reichsbürger, ein verbeamteter Reichsbürger, oder ein ganz normaler Otto Normalverbraucher der nur das Bedürfnis hatte, nachzuweisen, dass er Deutscher ist? Also was?
Wenn die Staatsgewalt aus der Beantragung eines Sta-Ausweis ableitet, dass der Antragsteller ein Reichsbürger ist, dann sind alle Polizisten, Richter und verbeamteten Bundeswehrsoldaten etc. Reichsbürger!
Dann läuft das größte Kontingent an Reichsbürgern nicht frei herum, sondern hockt in den Amtsstuben, den Behörden, in den Gerichten. schimpft, verfolgt, verunglimpft, denunziert die frei laufenden Bürger, die sich einen Staatsangehörigkeitsausweis (haben) ausstellen lassen u. a. als Reichsbürger.
Warum also verfolgen Reichsbürger Reichsbürger und andere Bürger? Die Elite der Reichsbürger (Oberklasse oder neue Herrenrasse?), bildet die Staatsmischpoke - und will wohl unter sich bleiben. Also wird der popelige Bürger, der nicht nachweisen kann, dass er Deutscher ist, dies aber nachweisen will, diskriminiert.
Also haben wir
Die klammheimlichen Reichsbürger wollen sich nicht mit den popeligen Bürgern vermischen, wie einst unter Hitler der Deutsche sich nicht mit den Juden vermischen sollte/wollte. Also versucht die Klasse der "reinrassigen" Reichsbürger die Infiltration durch den popeligen Bürger zu verhindern, indem jeder Bürger, der einen Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt haben will, denunziert, verunglimpft und ggf. verfolgt und unter Überwachung durch den Staats- und/oder Verfassungsschutz gestellt wird.
Wenn also, wie im nachfolgend vorgestellten Bericht der Oberpfalz-Medien belegt, von der Polzeibehörde erklärt wird;
"Die Polizei stellt allerdings zugleich klar, sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen Antragsteller näher unter die Lupe zu nehmen. Wenn beispielsweise kein nachvollziehbarer Grund für eine Ausstellung bestehe,"
dann muss man sich nicht darüber wundern, dass der für die zitierte Aussage verantwortliche Polizeibeamte diese Auskunft erteilt hat,
1. obwohl er selber der (elitären) Reichsbürgerszene angehört, weil er sonst kein Polizeibeamter sein würde.
2. dass nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis der Nachweis erbracht werden kann, dass man Deutsche/Deutscher ist.
Belegt wird dies durch die Auskunft des baden-württembergischen Minister Thomas Strobl in einer Antwort auf eine kleine Landtagsanfrage zum Thema Staatsangehörigkeitsausweis. Er führt aus:
Wenn von der Staatsgewalt/Staatsmischpoke der Fakt, dass jemand die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, zum Anlass genommen wird, den Antragsteller
dann ist der Staatsmischpoke zu unterstellen, dass sie bewusst zündelt, bemüht ist, eine Zweiklassengesellschaft zu bewirken.
Stellvertretend für viele andere Berichterstattungen zum Thema Reichsbürger und deren Streben nach dem Staatsangehörigkeitsausweis sei die der elektronischen Zeitung ONetz der Oberpfalz-Medien vorgestellt. Diese berichtet unter dem Titel
Der Perso der Reichsbürger
Es gibt vernünftige Gründe, sich einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen zu lassen. Aber auch welche, die voll daneben sind. Die Zahl der Anträge steigt jedenfalls.
Amberg. Auf die Frage nach den Gründen weichen die ausstellenden Behörden aus. Das sei bloße
Spekulation. Mehr weiß die Polizei. Sie hat konkrete Zahlen. Denn der Staatsangehörigkeitsausweis ist in der Reichsbürger-Szene beliebt. Dort
wird er als akzeptables Personaldokument (Perso) angesehen, um den jeweiligen Inhaber als Deutschen auszuweisen. Im Unterschied zu Bürgern
der Bundesrepublik Deutschland, deren Existenz diese Kreise leugnen.
Das Polizeipräsidium Oberpfalz beziffert "die Gesamtzahl von ,verdächtigen Personen', die
der Reichsbürger- beziehungsweise Selbstverwalterszene zuzurechnen sind" im Landkreis auf 31 und in Amberg auf 15 Männer und Frauen. Diese
Erkenntnisse gehen zum Teil sehr wohl auf beantragte oder ausgestellte Staatsangehörigkeitsausweise, die in den einschlägigen Kreisen wegen
der Farbgebung auch "gelber Schein" genannt werden, zurück. In welchem Kontext, wird schnell klar.
...
Vor diesem Hintergrund teilte das Polizeipräsidium Oberpfalz mit, "nicht eigeninitiativ" bei
den zuständigen Verwaltungsbehörden nachzufragen, "ob jemand einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt oder ausgestellt bekommen hat". Schließlich gebe es
auch "schutzwürdige Interessen" (Eheschließung im Ausland, Adoption), für die dieses Dokument benötigt werde.
Die Polizei stellt allerdings zugleich klar, sehr wohl
unter bestimmten Voraussetzungen Antragsteller näher unter die Lupe zu nehmen. Wenn beispielsweise kein nachvollziehbarer Grund für eine
Ausstellung bestehe, ein falsches Antragsdokument eingereicht oder "sinnwidrige Angaben" gemacht würden. Genau die finden sich auf der einschlägigen Homepage der Reichsbürgerszene
wieder. Da ist vom "Bundesstaat Bayern" sowie "Königreich Bayern" die Rede oder dem "RuStaG 1913" (Reichs- und Staatsbürgerschaftsgesetz von 1913). Sollten diese Begriffe auftauchen, schalten die
Verwaltungsbehörden die Polizei ein und der Antragsteller muss mit dem Besuch von Beamten aus dem Staatsschutzkommissariat rechnen.
Merke:
Die Zielsetzung, dass man sich als Deutscher gemäß Artikel 116 GG ausweisen können will, ist kein schutzwürdiges Interesse, um die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen?
Sie erdreistet sich zu prüfen, ob ein nachvollziehbarer Grund für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweis vorliegt.
Haben "die" sie noch alle? Jeder Bürger hat einen unabdingbaren Anspruch darauf, dass ihm der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird, weil er nur so rechtsverbindlich nachweisen kann, dass er Deutscher ist. Stattdessen:
Der Staat manipuliert, er baut Feindbilder
- Reichsbürgerbewegung -
auf, um davon abzulenken, dass er selber die Summe aller Bürger darüber täuscht, dass man nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis belegen kann, dass man eine Deutsche, ein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist.
Die Staatsmischpoke hält der behaupteten Reichsbürgerbewegung und Bürgern, die nur Bürger sind, das als potentiellen Angriff auf den Staat vor, was sie selber vor der Verbeamtung praktiziert: Beamter wird nur, wer den
Staatsangehörigkeitsausweis vorlegt. Aber nicht nur Beamte, auch Ärzte z. B. müssen den Ausweis vorlegen, damit sie approbieren können.
Ohne Verlaub:
Diese Staatsmischpoke ist zum Kotzen.
Ich jedenfalls werde nun den Ausweis beantragen - ich will schließlich wissen, was ich bin: ein Deutscher, irgendeine Sache oder ein könnte-ja-sein-Deutscher? Erfahrungsbericht folgt.
Diese besch... Staatsgewalt sollte jedermann von Amts wegen einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen und aushändigen, bei dem belegt ist, dass er Deutscher ist. Am bestem gleich mit der Geburtsurkunde zusammen.
Personalausweise und Reisepässe sollen so umgestellt werden, dass durch diese auch belegt wird, dass man Deutscher gemäß Artikel 116 GG ist.
Wo ist das Problem, dass solches seit Jahrzehnten nicht so gehandhabt wird?