Gerne weise auf einen Tipp hin auf folgendes hin:
Wer sich gegen GEZ-Gebühren zur Wehr setzen will, kann sich mit großer Aussicht auf Erfolg schon dann gegen ein Mahnung zur Wehr setzen, wenn in diesem Mahngebühren enthalten sind.
Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat bereits Ende 2018 entschieden, dass ein solches Schreiben wegen den darin enthaltenen Mahngebühren keine Rechtswirkung entfalten kann.
Mehr lesen: Link.
Also:
Wenn man geärgert wird, zurückärgern.
Wenn dann irgendwann einmal ein Inkassobüro oder der Gerichtsvollzieher in Sachen GEZ vorstellig wird, dann gibt es Tipps auf Seite Private Schuldnerberatung mit Unterseiten.