Es ist zu erwarten, dass die gegebene Staatsgewalt bemüht sein wird, die Frage der Akzeptanz des Grundgesetz 2.0 auszusitzen: Sie ist nun mal der aktuelle Beherrscher des Staates, und agiert innerhalb der zu ihren Gunsten selbstverfassten und selbsterlassenen Regeln, die sie dem deutschen Volk seit Jahren und Jahrzehnten als Rechtsordnung unterjubelt.
Es ist also zu erwarten, dass die gegebene Staatsgewalt allenfalls im Traum daran denkt, sich der Vorgabe in Artikel 19a Abs. 1 zu unterwerfen und dem deutschen Volk das Recht einzuräumen, gemäß Artikel 151 Abs. 2 dem deutschen Volk das Recht zur Volksabstimmung einzuräumen, souverän zu entscheiden, ob es
zur Verfassung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nehmen will.
Um dem deutschen Volk die Möglichkeit zu geben, selber bekanntzugeben, ob es diese Volksabstimmung durchgeführt haben will, ist dieses durch Artikel 151 Abs. 4 berechtigt, ein Formular herunterzuladen, auszufüllen, zu unterzeichnen und über die Gründungsväter gesammelt dem Bundestag zuzustellen als Nachweis, was das deutsche Volk in Sachen Volksabstimmung will.
Download Formular zum Bundestag:
Das Formular hat folgendes Aussehen:
An den
Deutschen Bundestag
über
Hans-Joachim Zimmer
Hofäckerstraße 36
71364 Winnenden
Betrifft: Grundgesetz 2.0 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Der/die Unterzeichner stellen zum Deutschen Bundestag Antrag gemäß Artikel 151 Abs. 2 Grundgesetz 2.0, ihm/ihr das Recht einzuräumen, formell im Zuge einer auzuberaumenden Volksabstimmung über die Annahme
abstimmen zu dürfen.
Lfd. Nr. |
Familienname |
Vorname |
Ort, Datum, Unterschrift, ausgeschrieben |
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PLZ Wohnort |
Straße |
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Lfd. Nr. |
Familienname |
Vorname |
Ort, Datum, Unterschrift, ausgeschrieben |
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PLZ Wohnort |
Straße |
Das Formular kann von mehreren Personen unterzeichnet, Seite 2 beliebig oft angehängt werden.
Das Formular, wenn es ausgefüllt ist, ist nicht dem Bundestag, sondern wie angegeben an Hans-Joachim Zimmer auszureichen, zum Zweck der Kontrolle, wie viele Bürger die Volksabstimmung durchgeführt haben wollen.
Anmerkung: Ich weiß zwar nicht, wie ich den Eingang von mehreren hundert oder gar tausend Erklärungen bewältigen soll, ober vielleicht kommtm von irgendwo ein Lichtlein her, das hilft.
Über eines müssen sich alle, die der Meinung sind, dass Deutschland eine Firma oder was auch immer ist, oder die Querdenker und analoge Gruppen, alles was unter Reichsbürger und ähnlichem firmiert oder von der Staatsgewalt in entsprechende Schubladen verbracht ist, beachten:
Nur über die Beherrschung des Bundestages durch parteilose Bürger sind wir in der Lage, von der Staatsgewalt verbindliche Auskunft z. B. darüber zu verlangen, ob das Grundgesetz je eine Verfassung war, die Bunderepublik Deutschland je ein Staat war und dergleichen mehr.
Zugehörig naürlich auch, ob Bundeskanzlerin und Ministerpräsientenrunde berechtigt war(en), in die Grundrechte einzugreifen.
Es müsste also im Interesse von faktisch allen Bürgern und Gruppierungen aller Art sein, uns in die Position zu bringen, damit die Staatsgewalt tatsächlich die Hosen herunterlassen muss - und zwar über die Verfassungsbeschwerde gemäß Artiikel 19 Grundgesetz 2.0 oder aber durch die im Bundestag sodann platzierten parteilosen Abgeordneten.