Folgende Änderung wurde in Abschnitt I. Die Grundrechte gegenüber der Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 - links - vorgenommen:
Weder Abschnitt noch Artikel enthalten
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Art. 19a
(1) Der Bundestag wird verpflichtet, dem deutschen Volk in der Gesamtheit binnen einer Frist von sechs Monaten die Möglichkeit zu geben, per Volksabstimmung über das Grundgesetz 2.0 als einzig gültige deutsche Verfassung zu befinden. (2) Jede vom Bundestag geplante künftige Änderung der Verfassung bedarf der Genehmigung durch das deutsche Volk per Volksentscheid, auch wenn der gemäß Absatz 1 vorgegebene Volksentscheid vom gegebenen Bundestag verhindert wird. (3) Der Bundestag ist verpflichtet, binnen vier Jahren ab Inkraftsetzung des Grundgesetz 2.0 durch Unterzeichnung durch die Beauftragung von unabhängigen, sachkundigen Personen, Verfassungsrechtlern, Universitätsdozenten, eine schlanke und moderne künftige Verfassung ausarbeiten zu lassen, über deren Annahme als künftige gültige Verfassung das deutsche Volk per Volksentscheid zu befinden hat. Grundsätzliche Fragen dazu sind ggf. gesondert in weiteren vorgezogenen Volksentscheiden vom deutschen Volk zu entscheiden, zum Beispiel ob das Bildungsrecht künftig zentral unter der Obhut der Bundesregierung stehen soll.
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zu Abs. 1
Der Parlamentarische Rat bestand 1949 aus 65 Personen, welche das am 23.05.1949 verkündete Grundgesetz ausgearbeitet haben. Eine Bestätigung durch das deutsche Volk erfolgte nicht.
Das Grundgesetz 2.0 ist ähnlich nur durch eine geringe Anzahl von Bürgern aus der Mitte des Volkes unterzeichnet worden. Dies deshalb, weil die Staatsgewalt sich weigert, das Volk über die gegebene Grundgesetzvariante abstimmen zu lassen, mit der Folge, dass diese Variante dann die verbindliche Verfassung für Deutschland wird.
Es ist jedoch ein absolute Recht der Bürger, selber zu bestimmen, nach welchen Regeln und von wem es regiert werden will. In Artikel 151 ist deshalb verankert, dass der Staat, vertreten durch den Bundestag, dem Volk die Möglichkeit gegen muss, das Grundgesetz 2.0 als gültige Verfassung zu bestätigen. Ergänzend ist der Bundestag verpflichtet, dem Volk auch das Grundgesetz vom 29.05.1949 und auch die Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 zur Annahme anzubieten. Also hat das deutsche Volk bei der Abstimmung die Wahl zwischen
Sich eine Verfassung zu geben,
ist ein absolutes Recht des deutschen Volkes.
Der Bundestag ist dabei nicht legitimiert, die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Grundgesetz 2.0 zu prüfen oder gar zu beanstanden: Das Grundgesetz 2.0 entspricht der Vorgabe aus Artikel 146 GG, als keine Anforderungen gestellt sind, wie die neue gültige Verfassung verkündet und in Kraft gesetzt wird und von wie vielen Personen dieses unterzeichnet ist.. Im Übrigen verweigert der Bundestag ja selber ein mögliches Referendum darüber, ob das Grundgesetz zur Verfassung erhoben werden soll. Damit verweigern die Bundestagsabgeordneten selber dem Verfassungsorgan Bundestag die Rechtsstaatlichkeit.
Im Übrigen ist das Grundgesetz 2.0 die erste und einzige wirksam installierte Verfassung seit 23.05.1949. Das Grundgesetz vom 23.05.1949 wurde von der Regierung Helmut Kohl mit dem Einigungsvertrag abgeschafft und durch die Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 ersetzt, die zu keiner Zeit wirksam verkündet oder gar in Kraft gesetzt worden ist - Artikel 148. Also ist im Gebiet Bundesrepublik Deutschland seit 23.05.1949 keine Verfassung gegeben, noch wirksam installiert.
Dieses rechtliche Vakuum wird durch das Grundgesetz 2.0 ausgefüllt. Die Chilenen machen es derzeit vor, dass es geht, dass sich das Volk das Recht erstreitet, sich selber eine Verfassung zu geben.
zu Abs. 2
Das Grundgesetz 2.0 - wie auch eine andere Variante, die im Zuge der Volksabstimmung vom Volk als Verfassung angenommen wird, steht künftig unter de Herrschaft des Volkes:
Nur noch das deutsche Volk ist berechtigt,
die Verfassung zu ändern.
zu Abs. 3
Das Grundgesetz 2.0 ist, zugegeben, ein auf der Grundlage der Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 ausgearbeitetes mangelhaftes Konstrukt. Es ist nicht zeitgemäß.
Der Bundestag ist deshalb verpflichtet, innerhalb einer Frist von vier Jahren nach Berufung sachkundiger Personen von diesen eine moderne, schlanke Verfassung ausarbeiten zu lassen und dem deutschen Volk zur Entscheidung vorzulegen.
Vorab zu dieser Entscheidung über die Annahme der neuen Verfassung müssen nach meinem Verständnis vom deutschen Volk durch gesonderte Entscheidungen u. a. folgende Fragen geklärt werden:
Es kommen mit der Zeit mit Sicherheit noch weitere bedeutsame Sachverhalte auf, über die im Vorfeld zu einer neuen Verfassung zu entscheiden sein wird.