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Pressemitteilung
Wir teilen mit, dass am 31.12.2020 mit Wirkung vom 01.01.2021 von den Gründungsmitgliedern
das
Grundgesetz 2.0
– Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
durch Unterzeichnung als Verfassung für Deutschland in Kraft gesetzt wurde. Das Grundgesetz 2.0 ist als pdf-Datei als Anlage beigefügt. Alle Ausführungen dazu sind auf der website unrechtsstaat-brd.de in Menuepunkt 15.2 enthalten.
Begründung:
Jedes Volk, auch das deutsche Volk, muss als Volk mit dem Recht ausgestattet sein, sich selber eine Verfassung zu geben. Dieses Recht wird mit dem Grundgesetz 2.0 vollzogen.
Das Grundgesetz 2.0 soll nicht klären, ob Deutschland als ein Staat, eine Firma oder was auch immer firmiert. Es soll auch nur mittelbar die Frage klären, ob das gegebene Grundgesetz wirksam als Verfassung für Deutschland installiert wurde. Ziel des Grundgesetz 2.0 ist vielmehr, den in Deutschland lebenden Menschen die Rechte zugänglich zu machen, die im Grundgesetz vom 23.05.1949 enthalten sind und die ihnen von der gegebenen Staatsgewalt spätestens seit dem 29.01.1969 systematisch vorenthalten werden. So zum Beispiel wird bundesweit von allen Gerichten das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Grundgesetz gebeugt.
Das Grundgesetz vom 23.05.1949 wurde zu keiner Zeit wirksam als Verfassung für Deutschland installiert. Anstatt mit dem Einigungsvertrag das Grundgesetz vom 23..05.1949 wirksam zur deutschen Verfassung zu erheben, wurde dieses durch die im Bundesgesetzblatt III gelisteten, jedoch nie verkündeten und nie wirksam in Kraft gesetzten Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 ersetzt und seither fortgeschrieben. Info in der Präambel und in Artikel 149 Grundgesetz 2.0.
Das Grundgesetz 2.0 wurde trotzdem auf der Grundlage der allein im Internet von der Bundesregierung angebotenen Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 ausgearbeitet, also durch gebotene Veränderungen und Ergänzungen faktisch fortgeschrieben und am 31.12.2020 unterzeichnet.
Erläuterungen zu den behaupteten Verletzungen der Grundrechte und sonstigen staatsbürgerlichen Rechte der in Deutschland lebenden Menschen sind in der Präambel enthalten.
Wesentliche und als zwingend gebotene Änderungen sind zum Beispiel
Der Bundestag wird durch Artikel 151 Abs.2 verpflichtet, dem deutschen Volk binnen einer Frist von sechs Monaten nicht nur die Abstimmung über das Grundgesetz 2.0 zu ermöglichen, sondern wird auch verpflichtet, als Alternative das Grundgesetz vom 23.05.1949 in der zuletzt gültigen Fassung als auch die Grundgesetzvariante Gliederungsnummer 100-1 anzubieten.
Es wird unterstellt, dass die gegebene Staatsgewalt alles daran setzen wird, das Grundgesetz 2.0 zu boykottieren: Nur dadurch kann die Staatsgewalt auf der Grundlage der jeglicher Legitimation entbehrenden Position und in Anwendung einer Rechtsordnung, der ebenfalls jede Legitimation fehlt, ihre Macht erhalten. Dies wäre eine weitere grundsätzliche Beugung des Rechtes der Bürger, sich eine Verfassung zu geben und selber zu bestimmen, nach welchen Regeln und von wem sie regiert werden wollen.
Ausgefertigt am 03.01.2021
Hans-Joachim Zimmer
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