
Quelle: http://www.das-thueringen.de/uploads/pics/wappenthueringen.jpg
Nochmal zur Justizbeitreibungsordnung BeitrO. Diesmal das Landgericht Gera und das Thüringer Oberlandesgericht. Fazit: Richter muss man sein, wenn man ungestraft Straftaten begehen können will. Mehr auf LG Gera zur JBeitrO und ThürOLG zur JBeitrO.
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