
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Frontend/Images/logo.png?__blob=normal&v=3
Grundgesetzwidrige Gesetze können in Deutschland nur innerhalb einer Frist von einem Jahr angegriffen werden. Ist die Frist versäumt: "Pech gehabt, Bürger, mit dem Gesetz musst Du jetzt bis zum Ende Deiner Tage leben." Sagen Bundesverfassungsrichter. Diese stellen damit das einfachgesetzliche Bundesverfassungsgerichtsgesetz über das Grundgesetz. Mehr ...
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