
Jeder Bürger hat gemäß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz einen unantastbaren Rechtsanspruch auf den gesetzlichen Richter. Am Beispiel des Zivilverfahrens Amtsgericht Waiblingen 8 C 2037/14 wird aufgezeigt, wie die rechtsprechende Gewalt skrupellos und schmerzfrei eben dieses Recht beugt. Mehr ...
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