
Bild: landtag-bw.de
In Sachen der Publikation meines 262-seitigen Volksantrags habe ich mit #113 schon angezeigt, dass der Landtag mauert. Aktuell schlägt die Landtagsverwaltung sogar vor, im Zuge der Publikation das Volksabstimmungsgesetz VAbstG zu beugen. Mehr.
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