
Wenn ich den Gerichtsvollziehern generell an den Kragen gehen will, muss ich nachweisen, dass es kein Einzelfall ist, dass keine Kostenrechnung ausgefertigt wird, überhöhte Kosten geltend gemacht werden die Rechtsbehelfsbelehrung unterdrückt wird. Wer entsprechendes nachweisen kann, quer durch Deutschland, mir bitte diese Unterlagen nach vorheriger Kontaktaufnahme (E-Mail) zukommen lassen.