
Nachdem der Generalbundesanwalt sich für die Recht beugenden Aktivitäten des Richterpräsidium des Amtsgericht Waiblingen für unzuständig erklärt hat (blog #2018-171)., wurde nunmehr Strafanzeige und Strafantrag zur Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Mehr.
Parallel dazu wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Landgericht Stuttgart eingereicht. Mehr.
Es besteht wenig Hoffnung, dass die als Staatsanwälte tätigen Richter oder der Präsident des Landgericht Stuttgart ihre Richterkollegen am AG WN belangen werden. (Die Meinung wird noch begründet werden.) Wenn nicht, stehen die Richter außerhalb des Straf- und Dienstrechtes und ist über ihnen nur blauer Himmel. .