
Aus meinem Strafverfahren, vor allem aus dem nunmehr vorhandenen Sitzungsprotokoll über die Verhandlung leitet sich eines ab:
In einem Strafverfahren müssen die Karten auf den Tisch - und zwar VOR Beginn der Beweisaufnahme. Ansonsten wird man vom Richter gnadenlos gelinkt.
Erläuterungen dazu auf Seite Lehren aus dem Verfahren.