
Die Frage, ob das Gerichtsverfassungsgesetz GVG mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht, verbunden mit der Frage, ob Richter auf Probe Dautel vom Amtsgericht Waiblingen (Bild: amtsgericht-waiblingen.de) ein gesetzlicher oder ein nicht gesetzlicher Richter ist, wurde von ihm ganz elegant boykottiert. Aber nicht nur elegant, sondern auch rechtswidrig.
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