
Nur auf den Verdacht hin, dass jemand eine strafbare Handlung begangen haben kann, wird ein Strafbefehl erlassen. Ohne Anhörung, ohne Hauptverfahren.
Das Strafbefehlsverfahren ist damit grundgesetzwidrig, unvereinbar mit der EU-Menschenrechtscharta, der UN-Resolution von 1948, die in Deutschland geltendes Recht sind.
Richter auf Probe Dautel hat - natürlich - auch diese Vorhaltung boykottiert, die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes verhindert bzw. die eigene Entscheidung dazu verweigert. Mehr.