
Für die Feststellung der Vereinbarkeit von vorkonstitutionellem Recht mit dem Grundgesetz hat sich das Bundesverfassungsgericht für unzuständig erklärt. Diese Entscheidung obliegt dem einfachen Richter. Also ist jeder Richter im Grundsatz ein Schmalspur-Verfassungsrichter.
Um entsprechend tätig werden zu können, müssen die Gerichte aber mit dem Recht ausgestattet sein, in verfassungsrechtlichen Fragen entscheiden zu können. Dem ist aber nicht so. Deshalb die Petition i. S. vorkonstitutionelles Recht.