
Zu meiner Aufforderung, zu beschließen, dass jedes Gesetz mit dem Passus ausgestattet sein soll, dass es grundgesetzkonform ist, hat der Petitionsausschuss Stellung genommen.
Er verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht berufen ist, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen abschließend zu prüfen. Blöd ist nur, dass diese Verpflichtung genau ein Jahr nach Rechtskraft des Gesetzes endet. Danach wird von Karlsruhe nichts mehr geprüft. Mehr dazu auf Seite Täter Bundestag und Bundesrat und/oder § 93 Abs. 3 BVerfGG.
Zur Einlassung des Ausschusses (runterscrollen).