
In meinem Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, konkret meinen #Schneck, wurde Revision eingelegt. Zur Begründung der Revision wurde die notwendige Zuarbeit meinem Rechtsanwalt übergeben:
- verfahrensrechtliche Aspekte (29 Seiten), aufzurufen hier
- Auseinandersetzung mit dem Urteil (36 Seiten), aufzurufen hier.
Daraus resultiert: VRLG #Skujat hat mich in der Berufungsverhandlung nach bestem Können gelinkt, mich vorsätzlich in meinem Recht auf ein faires und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführtes Verfahren verletzt. Mehr auf Seite Urteil LG Stuttgart.