
Ein Lehrstück aus dem deutschen Rechtsstaat: Richter schützen betrügerische Handlungen eines Gerichtsvollzieher (GV), beugen dazu selber mit absolutem Vorsatz das Recht und erlassen dann auch noch ohne qualifizierte Rechtsgrundlage einen Haftbefehl, um eine rechtswidrige Freiheitsberaubung durchzusetzen. Diese Geschichte wird auf folgenden Seiten chronologisch erzählt.
DRII-814/19 Erinnerung (1), 18 M 1301/19 AG Waiblingen, 2 T 325/19 LG Stuttgart, 18 M 1636/19 AG Waiblingen, 2 T 61/20 LG Stuttgart.
Wie gesagt. Justitia würden abkotzen ohne Ende, wenn sie denn sehen könnte, was los ist.