
...wenn es darum geht, uns konträr zu Grundgesetz und Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht als "Rechtsprechung" zu verkaufen (1 VB 91/19 VerfGH) , dass auch Richter auf Probe gesetzliche Richter sind, dann befinden sich doch Richter am Landessozialgericht BadenWürttemberg in guter Gesellschaft, wenn auch sie Artikel 101 Abs. 1 S 2 Grundgesetz beugen.
In der Rechtssache L 7 R 587/29 PKH haben die Richter am LSG-BW #Bolay, #Jungerwirth und #Ewig genau dies getan: Sie haben Grundgesetz und ihren Richtereid gebeugt. .