
EuGH und EZB und die EU wehren sich aktuell gegen die Entscheidung der Bundesverfassungsrichter vom 05.05.2020. Bericht auf zdf.de/nachrichten.
Die Organe könnten die Rechtsprechung der Bundesverfassungsrichter ganz einfach aus der Welt schaffen: Die Bundesverfassungsrichter sind keine gesetzlichen Richter - und damit sind sie nicht zur Sachentscheidung befugt. Ergo: Die Entscheidung vom 05.05. ist null und nichtig.
Mehr Infos auf den Seiten Wahl Bundesverfassungsrichter, Wahl BVerfG-Richter durch Plenum und 2015 Änderung § 6 BVerfGG. Wenn die EU-Organe diese Informationen verwenden, bleibt in Karlsruhe und Berlin kein Auge trocken.