
BVerfGE 1 BvR 3084/06 verpflichtet den Gesetzgeber, die Möglichkeit zu schaffen, einen (Hilfs)Richter per Befangenheitsantrag aus dem Verfahren zu kegeln. Die Umsetzung hat der Gesetzgeber mit Beendigung der Petition i. S. § 42 ZPO verweigert. Also stellt sich der Gesetzgeber gegen das Bundesverfassungsgericht.
Mit einer Verfassungsbeschwerde wurde das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, den Gesetzgeber zur Umsetzung von BVerfGE 1 BvR 3084/06 zu zwingen.
Mehr auf Seite Petition i. S. § 42 ZPO, ab Abschnitt Petition bleibt erfolglos.